Solarworld AG: Welche Risiken birgt die millionenhohe Klage für die Anleger?

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Am 7. Juni findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt und am 9. Juni soll ein Gericht über die Schadensersatzklage des Siliziumherstellers Hemlock in Höhe von 770 Mio. Euro urteilen. Solarworld hat angeblich die 2005 abgeschlossenen Lieferverträge nicht eingehalten.

Die 1998 gegründete Solarworld AG ist ein international agierendes Unternehmen aus Bonn, das auf Solarstromtechnologien konzentriert ist. Als zu Anfang gefeierter „Star am Börsenhimmel“, erwischte es auch Solarworld im Jahr 2012. Die Überkapazität auf dem internationalen Markt sowie der Preisverfall sorgten für Miese, sodass Anleger weitere Investitionen zur Rettung des Unternehmens tätigten. Die Talfahrt im besagten Jahr kostete Solarworld etwa 69 Millionen Euro. Die Aktionäre konnten durch einen Kapitalverzicht das Unternehmen vor dem Untergang retten. Die Forderung in Millionenhöhe von Hemlock könnte deshalb erneut für einen tiefen Einschnitt im Unternehmen sorgen. Die Kapitalhöhe könnte den Betrag kaum decken. Selbst eine außergerichtliche Einigung könnte für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Der deutsche Solarstromtechnologiekonzern ist der Ansicht, die Verträge seien nichtig. Nach US-amerikanischem Recht seien vertragliche Pflichten beim Export der Ware unter dem Inlandspreis nicht mehr rechtmäßig. Außerdem seien die langfristigen Verträge nicht mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Anleger sollten zeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zuge der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen.

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