Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mitmieters?
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Mieten Ehepartner gemeinsam eine Wohnung, dann ist bei Versterben des einen Ehegatten der andere Ehegatte berechtigt, das Mietverhältnis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss allerdings innerhalb eines Monats nach dem Tod schriftlich erfolgen. Sie muss nicht begründet werden. Eine falsche Begründung schadet nicht, wenn ansonsten die Kündigung in Ordnung ist (AG Wetzlar, Urteil 27.10.09).
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