SONO Motors GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet - Termin für Gläubigerversammlung steht fest

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Es war lange ruhig um die SONO Motors GmbH, Nun hat das Amtsgericht München (AG München) das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Lesen Sie hier, was ReserviererInnen jetzt beachten und tun sollten. 

1. Insolvenzverfahren SONO Motors GmbH in Eigenverwaltung eröffnet - AG München 1513 IN 1350/23

Mit Beschluss vom 01.09.2023 hat das Amtsgericht München (AG München) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SONO Motors GmbH eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. 

Zum Sachwalter wurde Herr RA Ivo-Meinert Willrodt von der Kanzlei Pluta Rechtsanwälte, München, bestellt. Er wurde bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren für die Schuldnerin tätig. 

2. Forderungsanmeldung erforderlich

Die Forderungen müssen von den ReserviererInnen bis zum 05.10.2023 schriftlich beim beim Sachwalter angemeldet werden. 

Hierzu werden die ReserviererInnen Post vom Insolvenzverwalter mit einem Link und einem personalisierten Zugangs-Pin erhalten. Über den Link zusammen mit dem Pink kann die Forderung elektronisch angemeldet werden. Dort sind die jeweiligen Zahlungsbeträge der ReserviererInnen entsprechend der Buchhaltung hinterlegt, sodass die Forderungsanmeldung nach einem Vergleich der Beträge einfach selbst vorgenommen werden kann. Die Einschaltung eines Anwaltes ist hierzu nicht zwingend erforderlich. 

Sollten Änderungen an den Stammdaten (Person, Bankdaten etc.) erforderlich sein, so können diese Änderungen dort eingetragen werden. 

Eine nochmalige Anmeldung in postalischer Form ist nicht erforderlich. ReserviererInnen, die über keinen Internetzugang verfügen, können die Forderung auch schriftlich anmelden. 

3. Gläubigerversammlung am 26.10.2023 in München

Der Termin für die Gläubigerversammlung wurde vom AG München auf 

Donnerstag, den 26.10.2023, 10.00 Uhr , "Freiheitshalle", Rainer-Werner-Faßbinder-Platz 1, 80636 München

festgelegt. 

In diesem Termin geht es um die weitere Weichenstellung im Insolvenzverfahren und insbesondere auch um die Abstimmung zu einem möglichen Insolvenzplan

Daneben geht es um folgende, weiteren Punkte: 

- Berichtstermin des Insolvenzverwalters

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung

  •  über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, 
  • über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie 
  • über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Insbesondere die Frage eines möglichen Insolvenzplanes ist für die ReserviererInnen von Bedeutung, da diese erheblichen Einfluss darauf haben wird, wie viel vom eingezahlten Geld zurückkommen kann. 

4. Vorläufiger Gläubigerausschuss

Des Weiteren hat das Insolvenzgericht einen Gläubigerausschuss bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser dient in erster Linie der Überwachung des Sachwalters und der Mitwirkung durch verschiedene Gläubigergruppen. Die Mitglieder sind: 

Dieser besteht aus den Mitgliedern 
|Herr Danilo Hauch
Carl-von-Linde-Straße 37, 85716 Unterschleißheim

|Gericke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Gericke, Bodewigstraße 30, 56112 Lahnstein

|Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Ulbricht, 
Kapuzinerstraße 26, 80337 München

|DEDERICHS REINECKE & Partner, vertreten durch Herrn Reinicke, 
Schulterblatt 58, 20357 Hamburg

|OFFCON GmbH, vertreten durch Herrn Hübner, 
Dehnthof 34, 24376 Kappeln

Dieser ist zunächst bis zur ersten Gläubigerversammlung tätig und wird danach entweder erneut bestätigt oder durch andere Mitglieder ersetzt. 

5. Was sind die Hintergründe der Insolvenz? 

Bereits im Mai 2023 hatte die SONO Motors GmbH einen Antrag auf ein sog. Schutzschirmverfahren gestellt, um sich - wenn möglich aus eigener Kraft und mit Hilfe eines Investors sanieren zu können. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

Sono Motors GmbH - Schutzschirmverfahren genehmigt - wie geht es jetzt weiter? (anwalt.de)

Der Beschluss des AG München ist nun die weitere Umsetzung dieses Vorganges. Ob es einen entsprechenden Investor geben wird und wenn ja zu welchen Konditionen und mit welchen Auswirkungen auf die ReserviererInnen, wird erst bei der Gläubigerversammlung endgültig feststehen. Dann nämlich müssen die Gläubiger hierüber im Rahmen eines eventuellen Insolvenzplanes darüber entscheiden. 

6. Benötigt man jetzt einen Anwalt? 

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Forderungsanmeldungen standardisiert. Eine Forderungsanmeldung durch einen Anwalt ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Gerade dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht, sollte überlegt werden, ob die Forderungsanmeldung nicht eigenständig vorgenommen wird. 

Wichtig ist in jedem Fall die Teilnahme an der Gläubigerversammlung, da hier die weiteren Weichen gestellt werden. Als ReserviererInn hat man hier ein Teilnahmerecht. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn es um sehr weite Anreisen geht, dann kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen, zumal Reisekosten zur Teilnahme nicht erstattet werden. 

Eine solche Stimmrechtsvertretung auf der Gläubigerversammlung ist kostenlos möglich. In anderen Verfahren habe ich bereits eine Vielzahl von Gläubiger kostenlos bei Gläubigerversammlungen vertreten dürfen (z.B. Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH u.a.). Hierdurch sind mir die Abläufe und Gepflogenheiten in der Versammlung bekannt und hier kann dementsprechend im Sinne der ReserviererInnen agiert werden. 

Wenn Sie Fragen rund um die Insolvenz und/oder zur Forderungsanmeldung und/oder zur Gläubigerversammlung bzw. einer Unterstützung/Vertretung hierbei haben, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Formular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay


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