Spam-, Junk- bzw. Werbe-E-Mail erhalten? Was Sie dagegen machen können

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Kennen Sie das auch? Sie wollen nur noch kurz Ihre E-Mails „checken“ und im Postfach sind wieder etliche Werbe-E-Mails, bzw. auch Spam-Mails oder Junk-Mails genannt. Auch uns erreichen immer wieder unerwünschte Werbemails mit zum Teil dubiosen Inhalten. Sind Werbe-Mails überhaupt erlaubt und welche Möglichkeiten gibt es, um dagegen vorzugehen?

Unterschiedliche Arten von Spam bzw. Werbung

Um zu wissen, was man gegen unerwünschte Werbemails tun kann, ist es zunächst wichtig genau zu unterscheiden.

Zum einen gibt es Werbemails, Newsletter, etc. zu denen im Vorfeld auf irgendeine Weise zugestimmt worden ist. Das kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Internetdienstes oder bei Teilnahme an einem Gewinnspiel gewesen sein. Daher sind derartige Mails auch rechtlich zulässig. In der Regel können diese Mails aber leicht abbestellt werden, zum Beispiel über einen Link, der der Mail beigefügt ist.

Zum anderen gibt es Werbemails, zu denen im Vorfeld kein Einverständnis erteilt wurde. Inhalte, die von den Empfängern als belästigend empfunden werden, sind hier keine Seltenheit. Derartige Mails sind rechtlich unzulässig. Hiergegen kann vorgegangen werden.

Möglichkeiten bei unerwünschten Werbemails, zu denen kein Einverständnis erteilt wurde

Oftmals zeigt es unserer Erfahrung nach keine Wirkung, wenn man den Versender der Werbemails dazu auffordert, den Versand einzustellen. Heutzutage stecken auch häufig Bots bzw. automatisierte Prozesse hinter Spammails. In vielen Fällen werden Werbemails erst nach einer anwaltlichen Abmahnung unterlassen.

Mit einer Abmahnung kann man den Absender der Werbemail zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Um bei der Abmahnung Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines fachkundigen Anwalts. Die Gebühren, die durch die Beauftragung des Rechtsanwalts anfallen können, können ggf. von dem Absender der Werbemails zurückverlangt werden. Die Erfahrung zeigt, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Kosten auch von der Gegenseite erstattet werden.

Grundsätzlich ist es jedoch für sämtliche rechtliche Maßnahmen erforderlich, die Identität des Absenders herauszufinden. Das kann mitunter ein mühsamer Prozess sein. Bei E-Mails ohne Signatur, aus dem Ausland oder unter falschen Angaben ist ein rechtliches Vorgehen meist ausgeschlossen bzw. sehr schwierig. Ob sich ein rechtliches Vorgehen gegen den Verfasser einer Spam-Mail lohnt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Melden Sie sich gerne für eine erste Einschätzung und unverbindliches Gespräch bei uns unter:

Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht helfen Ihnen gerne bundesweit bei Fragen zu Werbemails weiter.


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