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Spannungsfeld Urheberrecht

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion
[image]Bereits zum 17. Mal jährt sich heute der internationale Tag des Buches und des Urheberrechts (World Book and Copyright Day). Dass das Urheberrecht in der vernetzten Welt immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird an den aktuellen Entwicklungen in der bundesweiten Parteienlandschaft immer deutlicher.

Während letzten Freitag das Institut für Urheber- und Medienrecht in München zum Thema „Schleichendes Ende des Urheberrechts im Netz" unter Teilnahme vieler Medienrechtsexperten tagte, fällte das Landgericht (LG) Hamburg im Rechtsstreit Youtube gegen die GEMA ein - vielleicht - wegweisendes Urteil in diesem Bereich.

Die Diskussion um das „Urheberrecht im Netz" rückt generell immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit und beschäftigt inzwischen nicht mehr nur Fachleute. Dabei erscheint das öffentliche Gezanke in der politischen Diskussion um das Urheberrecht im Netz doch hin und wieder ein wenig „kindisch" und es mutet fast passend an, dass es im Streit vor dem LG auch um ein Kinderlied mit dem Titel „Im Kindergarten" ging.

Doch immer öfter stellt sich damit in der letzten Zeit die Frage: Wer spielt bei den Diskussionen zum Urheberrecht im Netz eigentlich welche Rolle und warum?

Die „Verwerter"

Vor allem die Musik- und Filmindustrie (sogenannte „Verwerter") sind in der Diskussion um „Urheberrecht im Netz" ein wesentlicher Pol. Unter großem finanziellen Aufwand entsteht dort aus Einzelleistungen der „Kreativen" ein marktfähiges Produkt. Den Verwertern entstehen erhebliche finanzielle Schäden, vor allem durch illegale Downloads. Das kostet letztlich Arbeitsplätze in der Kreativindustrie und führt dazu, dass in diesem Bereich weniger investiert und künstlerisch gewagt werden kann. Dass sich die Verwerter gegen die Rechtsverletzungen mit massenweisen Abmahnungen durch hochspezialisierte Kanzleien wehren, die von den Betroffenen meist als „Wegelagerei" wahrgenommen werden, schadet aber nicht nur dem Ruf der Verwerter, sondern auch dem Ruf des Urheberrechts.

Die Urheber und die Verwertungsgesellschaften

Um die Rechte der Urheber geht es im Kern. Und um ihre angemessene Vergütung. Die Rechte an Texten, Kompositionen oder schauspielerischen Leistungen nehmen die Urheber selbst wahr oder werden dabei von den sogenannten Verwertungsgesellschaften - wie z. B. der GEMA im Bereich Musik - vertreten. „Wahrnehmung der Rechte" bedeutet dabei vor allem, dafür Sorge zu tragen, dass den Urhebern eine gerechte Bezahlung für die Benutzung ihrer Werke zukommt. Wer für Musik, Filme oder Texte nicht bezahlt, schadet vor allem auch den Urhebern.

Die Nutzer

Die Nutzer von urheberechtlich geschützten Inhalten im Netz und ihr Umgang damit sind der eigentliche Stein des Anstoßes für die gesamte Diskussion: Denn ihr Verhalten im Internet ist die Basis für alle Diskussionen.

Fazit

Das Urheberrecht hinkt den Anforderungen an die vernetzte Welt hinterher, die Kritik daran - vor allem an zeitgemäßen Vergütungsmodellen - ist oft berechtigt. Immerhin arbeitet man in Berlin derzeit an einer Gesetzesreform. Andererseits muss man aber auch in einem gesellschaftlichen Problem die Ursache für die Diskussionen sehen: die mangelnde Wertschätzung kreativer Leistungen, die zu einer fast ungehemmten Selbstbedienungsmentalität im Internet führt und am Ende allen Beteiligten schadet. Der Streit ums Urheberrecht ist nicht „kindisch" - auch wenn er manchmal so geführt wird.

(LOE)


Foto(s): ©Fotolia.com

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