Sparkasse Hildesheim - Widerrufsmöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Immer mehr Verbraucher lassen ihre Darlehensverträge von kleineren Sparkassen wie der Sparkasse Hildesheim überprüfen.

Regelmäßig geht es bei der Überprüfung darum, den Vertrag auf Möglichkeiten zu untersuchen, sich vorzeitig von dem Vertrag zu lösen, und dennoch von Vorfälligkeitsentschädigungen verschont zu bleiben.

Denn zwar kann der Darlehensvertrag in der Regel zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Um sich jedoch von frühzeitigen Beendigungen zu schützen, sichern sich die Banken meist durch Vorfälligkeitsentschädigung ab. Diese stellt eine Art Vertragsstrafe dar und soll den Kreditgeber vor dem zinsbehafteten Rückzahlungsausfall des Darlehensnehmers absichern. Aufgrund dessen schrecken die Darlehensnehmer vor einer vorzeitigen Beendigung zurück.

Beendigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Beendigung ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung ist dennoch möglich, sofern der Darlehnsnehmer ein Widerrufsrecht hat. Zwar ist das Widerrufsrecht in der Regel auf einen Zeitraum von 14 Tagen beschränkt, jedoch kann diese erst anfangen zu laufen, sofern eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

Unter folgenden Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht jetzt noch wirksam ausgeübt werden:

  1. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse Hildesheim und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur einem Verbraucher steht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Sie müssen Verbraucher sein, da Ihnen nur als Verbraucher ein Widerrufsrecht Gesetzes zusteht.
  3. Die Widerrufsbelehrung muss falsch sein.

Obwohl sich die Fehler in den Darlehensverträgen wiederholen und auch zum Teil durch die Rechtsprechung bestätig worden sind, kann nicht pauschal beurteilt werden, ob auch Ihr Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Eine Einzelfallprüfung ist hier stets erforderlich.

Darlehensnehmer der Sparkasse Hildesheim können ihre Verträge von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Vorprüfung unterziehen lassen. Wir können feststellen, ob Ihre Verträge fehlerhaft sind und Sie daher auch jetzt noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Verträge samt Fragebogen zu. Nutzen Sie hierfür den Mandantenfragebogen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und melden uns nach Ergebnis der Prüfung bei Ihnen für eine telefonische Erstberatung. Sollte die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen, übernimmt die bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung. 


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