Sparkassen-Einbruch in Berlin-Reinickendorf! Schließfächer erneut geplündert

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Schließfächer aufgebrochen

Bislang unbekannte Täter haben am letzten Donnerstag die Schließfachanlage in einer Sparkassen-Filiale in Berlin-Reinickendorf ausgeraubt. Kunden und Mitarbeiter befanden sich in der Berliner Filiale, als gegen 16 Uhr der Alarm schrillte. Angestellte und Bankkunden mussten daraufhin die Bank verlassen und so hatten die Einbrecher wohl leichtes Spiel.

Polizei kommt zu spät

Als bewaffnete Polizisten das Gebäude dann absuchten, entdeckten Sie im Untergeschoss eine aufgehebelte Tür und dahinter mehrere aufgebrochene Schließfächer. Wie viele Fächer aufgebrochen wurden, teil die Polizei bislang aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mit. Sicher ist dagegen: Die Knacker-Truppe war längst weg.

Einbruchsserie bei Sparkassen

Der Einbruch in die Sparkasse Berlin-Reinickendorf reiht sich in eine Serie von Einbrüchen in Sparkassenschließfachanlagen ein, zuletzt am Ostermontag in Strausberg, davor 2021 in Norderstedt und 2020 in Berlin-Frohnau.
Während in Reinickendorf jedoch die Alarmanlage ausgelöst hatte, waren bei den Einbrüchen zuvor die Bewegungsmelder wohl von den Tätern abgeklebt worden und es hatte kein Alarm ausgelöst. Nach dieser seit 2015 zu beobachtenden Serie von Einbrüchen in Sparkassen ist zu vermuten, dass die Sicherungsvorkehrungen bei den Sparkassen nicht ausreichend sind und sich die Einbrüche deshalb besonders lohnen. In der Regel sind die Täter noch immer unbekannt und flüchtig. 

Was kann man juristisch tun?  

Zwischenzeitlich haben sich bereits mehrere Kunden der Sparkasse in Reinickendorf bei uns gemeldet. Wir kümmern uns zunächst darum, die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Da die Versicherungssummen meist hinter dem tatsächlichen Schaden zurückbleiben, klagen wir den übrigen Schaden bei den Sparkasse ein. Erst kürzlich hatte etwa das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Haspa ihren Sicherungspflichten nicht ausreichend nachgekommen war und deshalb für den gesamten Schaden haften muss. Hierbei hatte es sich um große Summen Bargeld und Edelmetalle gehandelt. 



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