Sparkassen im Rheinland kündigen mehr als 20.000 Sparverträge

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Wie die Westdeutsche Zeitung und Focus Money online berichten, haben zwei Sparkassen aus dem Rheinland jeweils mehr als 10.000 Sparverträge der Anleger gekündigt. Nach den Berichten soll die Sparkasse Krefeld 12.500 Sparverträge gekündigt haben, die Sparkasse Duisburg/Kamp-Lintfort hingegen 11.500 Verträge.

Im Hinblick auf das Niedrigzinsumfeld stellt diese Kündigung für die meisten Sparer eine kalte Dusche dar. Die Allermeisten rechneten damit, dass es allein in ihrer Hand läge, wann die Sparverträge beendet würden. Denn häufig wurden die Sparverträge mit dem Namen „Prämiensparen flexibel“ o. ä. mit Musterberechnungen für 25 Jahre beworben oder enthielten gar das Versprechen an den Sparer: „Sie allein bestimmen, wie lange Sie sparen wollen“.

Sind die Kündigungen der Sparkasse wirksam? 

Vor diesem Hintergrund fragen sich die Adressaten der Kündigung, ob die Kündigungen rechtmäßig sind. Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind nach Prüfung zahlreicher Fälle der Rechtsansicht, dass sich eine einheitliche grundsätzliche Aussage darüber leider nicht treffen lässt. 

Sowohl die Sparverträge als auch das Werbematerial unterscheidet sich in vielen Fällen. Insbesondere gibt es verschiedene Varianten im Hinblick auf die Dauer, für welche die Höchstprämie vereinbart ist.

mzs Rechtsanwälte empfehlen daher, die Verträge durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Selbst wenn die Kündigung der Sparkasse wirksam sein sollte, empfiehlt sich nämlich im zweiten Schritt zu überprüfen, ob die von der Sparkasse berechneten Zinsen korrekt angegeben wurden. 

Denn häufig enthalten die Sparverträge auch Zinsanpassungsklauseln, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits für unwirksam erklärt hatte. Daher empfiehlt sich, in jedem Fall auch die Zinsabrechnung der Sparkasse zu überprüfen. Gegen Sparkassen aus Sachsen, insbesondere gegen die Sparkasse Leipzig sind diesbezüglich bereits Dutzende Klagen bei Gericht anhängig.

Wie kann ich meine Verträge prüfen lassen?

Um die Kosten sinnvoll zu begrenzen, bieten mzs Rechtsanwälte den Betroffenen zwei Varianten zur Prüfung an.

Modell 1: Online-Prüfung für € 100,00 (inkl. USt.)

Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen per E-Mail zuzuschicken. Schicken Sie uns dazu bitte die ursprünglichen Sparverträge sowie etwaiges Ihnen übermitteltes Werbematerial. Sofern von den Unterlagen abweichende Aussagen durch den Sparkassenberater getroffen wurden, würden wir ergänzend um Ihre kurze Stellungnahme bitten, wie das damalige Beratungsgespräch stattfand. Zudem brauchen wir natürlich die Zinsabrechnung der Sparkasse und am besten Ihren letzten Sparkontoauszug.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie von uns für das Honorar eine schriftliche Ersteinschätzung, auf deren Basis Sie überlegen können, ob Sie etwaige Ansprüche weiterverfolgen wollen oder die Kündigung der Sparkasse akzeptieren.

Modell 2: Erstberatung für € 190,00 (inkl. USt.)

Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, bieten wir nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch eine normale Erstberatung an. In diesem Fall sind wir auch gern dazu bereit, uns telefonisch oder hier bei uns in unseren Büroräumlichkeiten über die Ergebnisse unserer Prüfung auszutauschen und weitere Empfehlungen zu geben. 

Auch in diesem Fall wäre freilich sinnvoll, die vorab genannten Unterlagen vorher per E-Mail zu bekommen. Soweit die Unterlagen nicht vollständig sind, wäre erforderlich, dass Sie diese vor unserer Prüfung bei der Sparkasse noch einmal abfragen. 

Wie geht es dann weiter?

Sobald ein Anspruch in nennenswerter Höhe besteht, lassen wir uns gern ein weitergehendes Mandat von Ihnen erteilen und vertreten Sie außergerichtlich gegenüber der Sparkasse, gegebenenfalls aber auch vor Gericht. Soweit sich aufgrund einer fehlerhaften Zinsabrechnung durch die Sparkasse Ansprüche errechnen, die den Betrag von € 8.000,00 übersteigen, liegt uns bereits die grundsätzliche Zusage eines Prozessfinanzierers zu, derartige Ansprüche ggf. auch bei Gericht gegen die Sparkasse einzuklagen, sofern Sie nicht über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen sollten. 

In jedem Fall geht unsere Zielsetzung stets dahin, sich möglichst schnell mit den Sparkassen zu einigen, am besten außergerichtlich und ohne Prozesse.

Wer wir sind

mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Kunden von Banken und Sparkassen seit vielen Jahren erfolgreich vertritt. In den Jahren 2016 bis 2019 wurde unsere Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jeweils in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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