Sparkasseneinbruch Strausberg: Erste Klage gegen Sparkasse MOL eingelegt.

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Die Kanzlei hat eine Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland wegen des Schließfacheinbruchs am Osterwochenende 2023 eingereicht, nachdem Kund*innen rund 50.000 € verloren und von der Sparkasse lediglich 5.000 € ersetzt bekommen haben. Die Sparkasse lehnt weitergehenden Schadensersatz ab, obwohl nach Angaben der Anwälte die Sicherheitsvorkehrungen zum Tatzeitpunkt unzureichend waren – insbesondere waren die Körperschallmelder nicht aktiviert. Die Praxis der Sparkasse, sich auf die Versicherungssumme von etwa 5.113 € zu beschränken, steht im Kontrast zu dem großen Wert, den Kund*innen in den Schließfächern lagerten. Die Anwälte betonen, dass Kläger*innen beweisen müssen, welche Wertgegenstände entwendet wurden, was durch Zeugen und Dokumente möglich ist. Mit bereits weiteren Mandant*innen, die beauftragt haben, bereitet die Kanzlei zusätzliche Klagen vor, um vollen Schadenersatz einzufordern.

Klage beim LG Frankfurt (Oder)

Wir haben heute die erste Klage wegen des Schließfacheinbruchs am Osterwochenende 2023 gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) beim Landgericht (LG) Frankfurt (Oder) eingelegt. Unsere Mandanten hatten rund 50.000,00 € Bargeld im Schließfach deponiert, welches ihnen bei dem Einbruch gestohlen worden ist. 

Sparkasse lehnt Schadensersatz ab

Die Sparkasse MOL hatte davon über ihre Versicherung (die Feuersozietät) lediglich einen Betrag von rund 5.000,00 € ersetzt, den Ersatz des weitergehenden Schadens jedoch trotz anwaltlicher Aufforderung abgelehnt. Die von der beklagten Sparkasse eingeschaltete Anwaltskanzlei aus Hamburg teilte mit, dass die Sachverhaltsermittlung noch andauere, eine Pflichtverletzung der Sparkasse MOL aber bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ersichtlich sei. Dies wollten sich unsere Mandanten nicht gefallen lassen, so Fachanwalt Dr. Storch und haben nun Klage beim Landgericht Frankfurt (Oder) einreichen lassen.

Klage jetzt prüfen lassen

Nach den Erfahrungen von Fachanwalt Dr. Storch hat die Sparkasse MOL bislang in keinem einzigen Fall den vollen Inhalt der rund 650 aufgebrochenen Schließfächern ersetzt und sich lediglich auf den Versicherungsschutz beschränkt. Mit wenigen Ausnahmen beträgt dieser aber nur 5.113,00 €, obgleich Sparkassenkunden in der Niedrigzinszeit bis 2022 große Mengen an Bargeld, Edelmetallen und Schmuck in den aufgebrochenen Schließfächern verwahrt hatten. 
Viele betroffene Sparkassenkunden haben bislang jedoch noch keine gerichtlichen Schritte unternommen, sich bislang noch nicht getraut zu klagen und wollten noch abwarten, bis die Rechtslage klarer wird. 
Gelingt es den Klägern nachzuweisen, dass die beklagte Sparkasse keine ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbrüche getroffen hat, haftet sie auf Schadensersatz und muss den gesamten Inhalt der aufgebrochenen Schließfächer ersetzen. Darauf zielt die beim Landgericht eingereichte Klage unserer Mandanten.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen fraglich

Nach unseren Erkenntnissen waren die von der beklagten verbauten Körperschallmelder zum Tatzeitpunkt nicht aktiviert und haben beim Eindringen der Täter in die Schließfachanlage (Bohrung mittels eines Kernbohrers aus Nebenraum) keinen Alarm ausgelöst. Dies wurde auch in einem MOZ-Artikel aus Oktober 2023 bestätigt. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Sparkasse MOL schon aus diesem Grund massiv gegen Sicherungsvorschriften verstoßen hat und die geschuldete "tresormäßige Sicherung" nicht erbracht hat. 

Bemerkenswert ist insoweit, dass es bereits seit 2014 eine ganze Reihe von ähnlichen Einbrüchen gibt, die ganz überwiegend Sparkassen betrifft und bei denen regelmäßig vorhandene Alarmeinrichtungen nicht ausgelöst oder nicht funktioniert hatten.

Beweise sichern/Weitere Klagen

Als Klägern obliegt es den betroffenen Sparkassenkunden darzulegen und zu beweisen, welche Wertgegenstände sich zum Tatzeitpunkt im Schließfach befunden haben. Dies kann durch Zeugen und Urkunden erfolgen. Die Sparkasse MOL etwa hatte etwa ab 2020 die Öffnungs- Schließzeiten der Schließfächer in einem Protokoll ("OSP") dokumentiert.

Am 14.03.2024 haben wir im Zusammenhang mit dem Einbruch eine weitere Schadensersatzklage beim Landgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Da uns bereits eine Vielzahl weiterer Sparkassenkunden beauftragt hat, bereiten wir weitere Klagen vor und werden diese beim Landgericht einreichen. 



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