Spezialistin hilft Arbeitnehmer nach Kündigung

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Spezialistin hilft Arbeitnehmer nach Kündigung

Kündigung Arbeitsvertrag

Sie haben auch eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Viele Betroffene fragen sich, wie sie richtig auf das Kündigungsschreiben reagieren sollen.

Aktiv werden: Kündigung prüfen lassen

Keine Panik, bleiben Sie ruhig. Unser Team für Arbeitsrecht hilft Ihnen sofort. Notieren Sie sich zunächst die 3-Wochen-Frist. Die Frist beginnt ab Zugang der Kündigung. Oft wird die Kündigung persönlich übergeben.

Anschließend nutzen Sie zusätzlich unsere kostenfreie Erstberatung mit einem Spezialisten & Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Erste Tipps bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Ruhe bewahren
  • Frist notieren (3 Wochen)
  • Kostenfreie Erstberatung mit Fachanwalt nutzen

Keine Experimente bei Kündigung

Das Arbeitsrecht ist ein Spezialgebiet. Wir empfehlen immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Eigene Experimente oder Selbstversuche sollten Sie unterlassen. Fragen Sie lieber einen Profi im Arbeitsrecht.

Nutzen Sie die Erfahrungen zu Ihrem Vorteil. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen professionellen Hilfe anbieten. Schnell erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Arbeitnehmer und die erforderlichen Schritte für eine Kündigungsschutzklage.

Kündigungsschutzklage
Sofern Sie die Kündigung angreifen wollen, ist innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Im Kündigungsschutzprozess wird die Kündigung gerichtlich überprüft. Vor allem muss der Arbeitgeber seine Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Sollte dies nicht gelingen, sind Sie - nach wie vor - im Arbeitsverhältnis angestellt und dementsprechend zu bezahlen.

Alternativ bietet sich immer an, über eine Abfindung zu verhandeln. Hierbei hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Forster-Seher mit ihren Erfahrungen und als Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Finanzielles Risiko: Unterschrift

Eine vorschnelle Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag ist riskant. Sie sind bereits nicht verpflichtet, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. Darüber hinaus droht Ihnen gegebenenfalls eine Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Sie ohne Not auf Ihre Rechte und finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichten. Es gilt immer, eine solche Vereinbarung – Abwicklung oder Aufhebung - im konkreten Fall vorher von einem Experten prüfen zu lassen.

Risiken

  • Verlust Abfindung
  • Leistungssperre Arbeitsamt


Sie sollten aktiv werden

Lassen Sie die Kündigung nicht im Raum stehen. Wir helfen Ihnen. Wir lösen das Problem mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir kennen die Taktiken der Arbeitgeber und wissen genau, wie man hier am besten vorgeht.

Kostenlose Erstberatung mit Profi nutzen

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Forster-Seher bearbeitet täglich Kündigungen im Arbeitsrecht. Seit Jahren verhandelt sie mit Arbeitgebern wegen Kündigungen und Abfindungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung,

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