Sprint Markets: Verluste bei binären Optionen/CFD!

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Binäre Optionen ermöglichen Spekulanten, darauf zu wetten, ob der Preis von Finanzindizes wie Aktienindizes, Rohstoffen (wie Gold) oder Währungen über einen bestimmten Zeitraum steigen oder fallen wird, oft zwischen 30 Sekunden und fünf Minuten.

Wir gehen nicht davon aus, dass über die Risiken bei dieser Art der Handelsgeschäfte noch ordnungsgemäß aufgeklärt werden konnte. Dass der Handel mit CFD bereits hoch risikoreich ist, kann man sich ja denken. Außerdem wird man auch so gut wie auf jeder Homepage einer Handelsplattform auf die Gefahr des Totalverlustes hingewiesen.

Dass aber im Rahmen eines Handels einer oder mehrerer Positionen auf dem Sprint-Market überhaupt noch Gewinnchancen existieren, die es dem jeweiligen Anleger ermöglichen, auch und gerade im Fall eines wiederholten Handels noch Gewinn zu erwirtschaften, halten wir für nicht mehr gegeben.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits im Dezember letzten Jahres – Presseberichterstattungen zufolge – ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs oder des Verkaufs von binären Optionen an Privatkunden erwogen, da man befürchtete, dass sie für Amateurspekulanten zu riskant sind.

Soweit eine Handelsplattform bei den Binären Optionen zwischen den sogenannten „normalen“ Binären und Sprint Markets (Short Term) unterscheidet, wird das Ganze aus Sicht mancher Trader erst richtig spannend.

Während es bei einer standardisierten Binären Handelsposition noch möglich ist, diese vor dem Verfall zu schließen, ist das beim Handel im Sprint Market aber nicht mehr der Fall.

Wir halten das letzte Geschäftsmodell im Zweifel für ein sittenwidriges Geschäftsmodell, welches den Anleger von vorneherein chancenlos lässt. Dann können Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Handelsplattform zustehen und zwar bis zur kompletten Rückabwicklung. Holen Sie sich also Ihr Geld zurück! 

Wenn auch Sie Verluste beim Handel im Sprint Market erlitten haben, empfehlen wir dringend, über eine fachlich versierte Anwaltskanzlei Ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen. Wir sind seit nun fast 20 Jahren wiederholt gegenüber britischen oder auch außereuropäischen Brokern tätig. Besuchen Sie auch gerne unsere Homepage und erfahren Sie mehr über zuletzt erzielte Ergebnisse.

Gerne erteilen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot für Ihre außergerichtliche Interessenvertretung.


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