Staatsanwaltschaft: Ermittlungen gegen Verantwortliche der Performance IMC Vermögensverwaltung AG

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Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat Mitte des Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen elf Verantwortliche, darunter zwei Vorstandsmitglieder, der Mannheimer Vermögensverwaltung Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Untreue und des Betrugs eröffnet.

Das Anlagevolumen der noch ausstehenden Anleihen, Gegenstand aktueller Ermittlungen, belaufe sich laut Performance IMC derzeit auf etwa 26 Mio. Euro.

Betroffen sind die Anleger der Diversified Strategic Asset Allocation Saphir 1 (ISIN LU0327385166) und 2 (ISIN LU0327386214), sowie des Fonds Saphir mit seinen drei Anteilsklassen A, B und C. Betroffene Anleger könnten hohe Verluste erleiden!

In einem Prospekt der Performance IMC Vermögensverwaltung AG heißt es, dass die Gesellschaft 1997 von Herrn Andreas Müller gegründet wurde und seither als Vermögensverwaltung tätig ist. Das Unternehmen unterliege laut Prospekt seit 2000 der Aufsicht der BaFin und regelmäßigen Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe im Zuge der Prüfungen mehrere Anzeigen gegen die Gesellschaft gestellt, sodass die Staatsanwaltschaft Mannheim in Zusammenarbeit mit der BaFin das Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Das Amtsgericht Mannheim hat auch gegen zwei Beschuldigte Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, seit 2009 über ein Firmengeflecht ausgegebene Anleihen zwischen Kapitalanlegern und Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt zu haben. Es sollen fiktive Preise vereinbart worden sein, um über den Wert und die Wertsteigerung von Anleihen zu täuschen. Die verfahrensgegenständlichen Anleihen wurden auch bei den Saphir- und Saphir Global Fonds platziert.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wertet derzeit umfangreiches Beweismaterial in einer bundesweiten Durchsuchung aus.

Rechtliche Einschätzung

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommen, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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