Staatsanwaltschaft lässt P&R-Gründer Heinz Roth festnehmen

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Am 20. September 2018 berichtete das Handelsblatt über die Festnahme von Heinz Roth, dem Gründer der insolventen P&R-Gruppe, und die Suche der Staatsanwaltschaft nach Roths Vermögen. Anfang September ließ die Staatsanwaltschaft München I Heinz Roth festnehmen. Die Verhaftung von Roth begründete die Staatsanwaltschaft mit einer bestehenden Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Seit dem 13. September 2018 sitzt der Gründer des insolventen Container-Vermieters P&R in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft lege Roth Kapitalanlagebetrug zur Last. Jetzt suchen die Behörde, der Insolvenzverwalter und die geprellten Anleger nach Vermögenswerten von Roth.

Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Finke unterstützt Anleger während des Insolvenzverfahrens, klärt über ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und hilft, diese gegebenenfalls durchzusetzen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte der Presse, dass bisher vermögenssichernde Maßnahmen eingeleitet wurden, u. a. auch Nachforschungen im Ausland und in Übersee. Die Staatsanwaltschaft sei während ihrer Maßnahmen gegen Heinz Roth eng mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt bereits seit Mai gegen mehrere ehemalige Verantwortliche der P&R-Gruppe. Zwei frühere Geschäftsführer seien zwischenzeitlich aber gestorben, darunter Wolfgang Stömmer und Werner Feldkamp.

Container-Skandal und mutmaßliches Schneeballsystem

Am 17. Mai 2018 veröffentlichte die Insolvenzverwaltung erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme und teilte mit, dass die Summe der vorhandenen und vermieteten Container deutlich niedriger sei als die der eigentlich an die Anleger verkauften Container. Genauer gesagt sollen von den rund 1,6 Mio. verkauften Schiffscontainern lediglich 600.000 existieren.

Die Insolvenzverwaltung deutete mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf ein Schneeballsystem hin. Einer öffentlichen Meldung der Insolvenzverwaltung nach habe die P&R-Gruppe über Jahre hinweg Kauf- und Verwaltungsverträge mit Anlegern über Container abgeschlossen, die es nie gegeben habe und die auch nicht angeschafft worden seien. Eher habe P&R die eingenommenen Anlegergelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. Dies gehe zumindest aus den vorinsolvenzlichen Untersuchungen der Insolvenzverwaltung hervor.

Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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