Stadtgerichte in Bosnien und Herzegowina

  • 2 Minuten Lesezeit

Es gibt derzeit 31 städtische Gerichte in der Föderation. Für das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden im Kanton wurden Kommunalgerichte eingerichtet. Gemäß dem Gesetz über die Gerichte in der Föderation von Bosnien und Herzegowina besteht ihre Verantwortung in erster Instanz aus der Zuständigkeit in Straf- und Zivilfällen sowie der Zuständigkeit für andere, durch das Gesetz vorgeschriebene Angelegenheiten. Die strafrechtliche Zuständigkeit umfasst:

  • strafrechtliche Angelegenheiten, für die in der Hauptsache eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • strafrechtliche Angelegenheiten, die unter die Zuständigkeit der Stadtgerichte fallen, in Übereinstimmung mit anderen Gesetzen
  • die strafrechtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bei der Entscheidung des Gerichtshofs, seine Zuständigkeit zu übertragen,
  • Die Zuständigkeit im Zuge des Untersuchungsverfahrens und bei Erteilung einer Anklage, wie sie das Gesetz vorschreibt

In erster Instanz besteht die Zuständigkeit in Zivilfällen auch aus der Behauptung aller zivilrechtlichen Streitigkeiten und außerordentlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind die städtischen Gerichte zuständig für die Durchführung von Vollstreckungsverfahren und die Durchführung von Grundbuch-Angelegenheiten. Zudem bearbeiten sie für innerstaatliche Gerichte Anträge für Prozesskostenhilfe und sind für die Durchführung anderer Aufgaben, wie durch das Gesetz vorgeschrieben, zuständig. 

Neben kriminellen und zivilen Abteilungen haben die Stadtgerichte in der Regel geringfügige Straftatabteilungen sowie getrennte Grundbuch- und Vollstreckungsabteilungen. Das Stadtgericht in Sarajevo hat sogar eine besondere Familienabteilung. Kommerzielle Divisionen wurden in den Gemeindegerichten in Bihad, Orašje, Tuzla, Zenica, Goražde, Travnik, Mostar, Široki Brijeg, Sarajevo und Livno errichtet. Diese Gerichte sind zuständig für Fragen des geistigen Eigentums, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Seerecht und dem Luftfahrtrecht, Insolvenz- und Liquidationsverfahren, Fragen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb, sonstige Streitigkeiten aus dem Handel mit Waren, Dienstleistungen, Darlehensbeständen usw.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder der Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema