Stammdatenblatt Sozialkasse Bau (Soka Bau)

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Die Sozialkasse Bau schickt Ihnen meist im ersten Kontaktschreiben ein Stammdatenblatt und fordert Sie auf dieses auszufüllen und zurückzusenden.


Dies sollten Sie ohne Rücksprache mit uns in keinem Fall tun!!

Durch die Angaben in dem Stammdatenblatt versucht die Soka Bau Informationen über Ihren Betrieb zu erhalten und somit die Klagen zu begründen.

Sie sollten daher ohne Rücksprache und Überprüfung durch uns keinerlei Angaben gegenüber der Soka Bau machen.

Der rechtliche Status der Sozialkasse Bau ist nicht mit demjenigen anderer staatlich anerkannter Sozialkassen identisch. Die Sozialkasse Bau ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Versicherung.

Daher hat die Sozialkasse Bau, wie auch ihre Unterorganisationen ULAK und ZVK, keine Berechtigung, nicht am Verfahren teilnehmende Betriebe zu betreten, Lohnunterlagen und Akten einzusehen, es sei denn, der Arbeitgeber lässt dies ausdrücklich zu.

Die Sozialkasse Bau verfügt auch nicht über die Berechtigung, Akten zu beschlagnahmen oder über den Rechtsweg eine Beschlagnahmung zu erwirken. Dennoch versucht die Sozialkasse Bau, dies auf Umwegen zu erreichen.
Sie bedient sich dabei der Hilfe anderer Sozialkassen und Behörden, u.a. solcher, die nach dem Sozialgesetzbuch staatlich anerkannt sind.

Was ist zu tun?

Sollte die Soka Bau kontakt zu Ihnen aufgenommen haben dann nehmen Sie schnellstens Kontakt zu uns auf, damit wir Sie auf die Soka Bau vorbereiten können und mit Ihnen eine Strategie entwickeln können das Sie keine Beitragszahlungen leisten müssen.

Wir helfen Ihnen mit unserer gerne mit unserer Jahrzehnten langer Erfahrung gegen die Soka Bau


Ihre  

Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte

Haagstraße 8-10

61169 FRIEDBERG/HESSEN

Telefon (06031) 1 20 32 u. 7 32 53

Telefax  (06031) 6 21 87

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