Mahnbescheid der Urlaubskasse Bau (ULAK Bau)

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Wer ist die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau)?

Die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) ist eine Unterinstitution der Sozialkasse Bau (Soka Bau). 

Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) führt die gerichtlichen Prozesse für die Soka Bau und treibt somit die Beiträge für diese bei. In der Regel werden die Betriebe zunächst von der Soka Bau angeschrieben und sollte keine Reaktion erfolgen bzw. keine Beiträge gezahlt werden, dann wird von der Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) ein Mahnbescheid beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt.

Die entsprechenden Mahnbescheide/Klagen werden für die alten Bundesländer vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden eingereicht. Für die neuen Bundesländer vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Berlin. Diese Zuständigkeit ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) geregelt.

Die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) stellt keine staatliche Einrichtung dar, auch wenn es durch das Auftreten den Anschein haben kann. Sie hat keinerlei Berechtigung in Ihrem Betrieb Akten, Lohnunterlagen oder ähnliches einzusehen bzw. Ihren Betreib zu betreten, solange Sie kein zahlendes Mitglied sind.

Liegt schon eine Klage/Mahnbescheid vor?

Wenn Sie eine Klage/Mahnbescheid über eine Beitragsforderung der Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) erhalten müssen Sie schnell handeln. Gegen diesen Mahnbescheid können Sie nur innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.

Aus diesem Grund muss schnellstens nach Erhalt eines solchen Mahnbescheides gehandelt und gegen diesen vorgegangen werden. Es muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Beitragspflicht besteht, also Ihr Betrieb unter den Geltungsbereich der Bautarifverträge fällt. 

Früher konnte die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) vier volle Jahre bis einschließlich dem Dezember der Vorjahres Beiträge geltend machen. Nach dem aktuellen Tarifvertrag geht dies nur noch drei volle Jahre.

Durch diese Jahrelange rückwirkende Erfassung ist die Existenz von vielen Betrieben gefährdet. Daher ist ein schnelles handelt zwingend notwendig.


Wir helfen Ihnen mit Jahrzehntelanger Erfahrung im Kampf gegen die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) und stehen Ihnen gerne zur Beantwortung von allen rechtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung.


Ihre  

Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte

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