Steilmann SE: Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens – Hohe Verluste für Anleger?

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Am 1. Juni eröffnete das Amtsgericht Dortmund das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steilmann SE, aufgrund von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit (Az.: 251 IN 34/16). Auch weiterhin wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus als Insolvenzverwalter fungieren. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 23. August 2016 beim Insolvenzverwalter anmelden. Weiterhin ist für den 7. September 2016 eine Gläubigerversammlung in Dortmund angesetzt.

Das 1958 in Wattenscheid gegründete Modeunternehmen Steilmann galt einst als der größte Konfektionär Europas. Bereits im Jahr 2005 kündigte das Unternehmen einen Insolvenzantrag an. Die Übernahme durch eine italienische Unternehmensgruppe konnte die Insolvenz allerdings zu diesem Zeitpunkt verhindern. Die Steilmann SE hat in den Jahren 2012 bis 2015 drei Mittelstandsanleihen begeben: WKN A1PGWZ, 6,75 Prozent p.a. und WKN A12UAE, sowie WKN A14J4G  mit jeweils 7 Prozent p.a. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 88 Millionen Euro. Am 24. März folgte dann die Hiobsbotschaft für Anleger: Das Amtsgericht Dortmund eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bergkamener Unternehmen, Steilmann SE, und der Steilmann Holding AG (Az.: 252 IN 33/16).

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Die Forderungen sollten zeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Es bleibt unwahrscheinlich, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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