Steinhoff-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt hat begonnen – jetzt Schadensersatz anmelden

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Steinhoff Aktionäre können jetzt ihre Kursverluste vor Gericht anmelden! 

Gute Nachrichten für geschädigte Steinhoff-Aktionäre. Nachdem die Steinhoff-Aktie zwischenzeitlich auf ein Allzeittief von 0,059 € (WKN: A14XB9, Kurs v. 21.08.2019) gefallen ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt in dem Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) gegen die Steinhoff International Holdings N.V. am 05.08.2019 den sogenannten Musterkläger bestimmt und bereits einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18.12.2019 bestimmt.

Das Musterverfahren im Steinhoff-Bilanzskandal hat damit begonnen und Steinhoff-Aktionäre können Ihre Schadensersatzansprüche ohne großen Aufwand mit Hilfe der Kanzlei in dem Musterverfahren anmelden. Die Kanzlei verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Kapitalanlagemusterverfahren. Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von geschädigten VW-Aktionären, die ihre Schäden im Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig geltend machen.

Das Management von Steinhoff soll im großen Stil Scheingeschäfte getätigt haben, um damit die Bilanz zu fälschen und künstlich aufzublähen. Das geht aus einem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hervor, der im ersten Quartal 2019 vorgelegt wurde. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandschef Jooste und drei weitere Ex-Manager aufgenommen.

Steinhoff hatte den Bilanzskandal im Dezember 2017 eingeräumt. Daraufhin war der Kurs der Aktie massiv abgerutscht. Steinhoff musste bislang mehr als zehn Milliarden Euro an Vermögenswerten abschreiben, mit denen die Bilanz künstlich aufgeblasen worden war.

Steinhoff stellt Angebot für Kläger in Aussicht

Steinhoff hatte im bereits April in einer Pressemitteilung signalisiert, einen Vergleich mit den Klägern anstreben zu wollen. Die Anmeldung der Ansprüche im Musterverfahren dürfte sich damit umso mehr lohnen, weil so direkt von Angeboten seitens Steinhoff im Musterverfahren profitiert werden kann. Im Musterverfahren kann es zu einem Vergleichsabschluss zwischen den Parteien kommen. An einem Vergleich nehmen nur die Beteiligten teil, nicht automatisch alle Aktionäre. 

Das Musterverfahren bietet Steinhoff-Aktionären, die sich jetzt zur Anmeldung ihrer Ersatzansprüche über die Kanzlei entscheiden, ganz erhebliche Vorteile. Es bietet die Möglichkeit an einem Vergleich zu partizipieren und verringert das Kostenrisiko, im Gegensatz zu einer eigenen Klage, deutlich. 

Wie wird mein Schaden berechnet?

Es kann der Kursschaden geltend gemacht werden, in Höhe des nach Bekanntwerden des Bilanzskandals erlittenen Kurssturzes der Aktie. Die Höhe dieses Kursschadens muss grundsätzlich im Einzelfall durch die Kanzlei berechnet werden. Nach § 37 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) kann vom Aktionär der sog. Kursdifferenzschaden („KDS“) eingefordert werden. Auf Basis des § 37 b WpHG ist dieser KDS geltend zu machen. Die Beweislast ist durch § 37 b WpHG in mehrerlei Hinsicht zu Lasten von Steinhoff verschoben. Der Kursdifferenzschaden dürfte bei Steinhoff-Aktien bei rund 80 % des jeweiligen Erwerbskurses der Aktien liegen. 

Berechnungsbeispiel:

Beim Kauf vom 1000 Aktien (WKN A14XB9) am 01.08.2015 zu einem Tagesschlusskurs von 5,70 € würden der KDS ca. 4.560 € betragen (1000*4,56 €). Der derzeitige Kurswert von 1000 Aktien zum 21.08.2019 liegt bei gerade einmal noch 59 € (1000*0,059 €).  

Frist zur Anmeldung beachten!

Geschädigte Aktionäre können ihren Schaden nur innerhalb von sechs Monaten anmelden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Musterklägers durch das OLG. Der Musterkläger wurde vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 05.08.2019 bekannt gegeben. Die Frist zur Anmeldung läuft am 05.02.2020 aus. 

Wie hoch ist mein Kostenrisiko?

Ihr persönliches Kostenrisiko richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Dieser richtet sich nach der Höhe des angemeldeten Kursdifferenzschadens. Die Anmeldung der Ansprüche im Musterverfahren ist um ein Vielfaches günstiger als die Erhebung einer eigenen Klage. Für eine individuelle Streitwert- und Kostenanalyse nehmen Sie bitte Kontakt zur Kanzlei auf.

Rechtschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Versicherung gedeckt. Die Kanzlei übernimmt für Sie die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung. 

Fundierte Erstberatung zu Ihren Möglichkeiten

Bei Interesse an der Anmeldung der Schadensersatzansprüche können Sie gerne anrufen oder Sie füllen einfach das Kontaktformular aus und senden es an die Kanzlei. Sie erhalten umgehend eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Ersatzansprüche. Falls Sie Rechtschutzversichert sind, geben Sie bitte den Namen der Versicherung sowie Ihre Versicherungsnummer an. Sie können zudem ganz bequem die notwendigen Unterlagen (z. B. Kauf- ggf. Verkaufsabrechnungen, Versicherungsschein usw.) per pdf-Datei anhängen und mitübersenden. 



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