Steuerabzug für Zahlung einer Abfindung im Erbschaftsstreit
- 2 Minuten Lesezeit
Nach dem Tod eines Menschen gibt es nicht selten Streit ums Erbe, beispielsweise wenn mehrere widersprüchliche Testamente existieren. Die Aufklärung gestaltet sich oft schwierig, denn schließlich kann man den Verstorbenen nicht mehr fragen, wen er zuletzt wirklich zum Erben einsetzen wollte und wen nicht.
Wird der Rechtstreit ums Erbe durch einen Vergleich und Zahlung einer Abfindung beigelegt, kann das auch Auswirkungen auf die zu zahlende Erbschaftssteuer haben, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Fall klargestellt hat.
Einigung vor dem Nachlassgericht
Die Verstorbene hatte mit einem älteren notariell und amtlich verwahrten Testament die spätere Klägerin und ihren Ehemann als Erben eingesetzt. Gemäß einem zwar neueren handschriftlich geschriebenen Testament sollte dagegen ihr Finanzberater Alleinerbe werden. In dem folgenden Rechtsstreit vor dem Nachlassgericht einigten sich die Beteiligten schließlich auf einen Vergleich.
Zu Erben werden und gemeinsamen Erbschein beantragen können sollten schließlich nur die Eheleute. Der Finanzberater verzichtete dagegen auf Einwendungen gegen die Erbscheinerteilung und erhielt dafür von den beiden eine Abfindungszahlung i.H.v. insgesamt 160.000 Euro.
Festsetzung der Erbschaftssteuer
Im Anschluss setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer fest – mehr als 86.000 Euro sollte die Klägerin danach zahlen. Bei der Berechnung nahm die Behörde das vererbte Vermögen als Berechnungsgrundlage, ohne die von der Betroffenen gezahlte Abfindung zu berücksichtigen.
Die Frau war der Meinung, die Abfindungszahlung hätte als Nachlassverbindlichkeit ihr steuerpflichtiges Erbe verringert, sodass auch die Erbschaftssteuer entsprechend niedriger ausfallen müsste. Weil das Finanzamt aber nicht nachgeben wollte, landete die Angelegenheit schließlich vor dem BFH.
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
Nach § 10 Abs. 5 Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) sind beispielsweise Schulden des Erblassers und die Bestattungskosten abziehbar und vermindern so das ggf. zu versteuernde Erbe. Zu diesen Nachlassverbindlichkeiten gehören auch Kosten, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erbes entstehen.
Hier konnte erst durch den Vergleich und die Abfindungszahlung der Rechtsstreit um die Erbenstellung beseitigt werden. Die Kosten entstanden damit unmittelbar zur Erlangung des Erbes und waren dementsprechend als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Fazit: Zahlen Erben eine Abfindung zur Beendigung eines Rechtsstreits um die Erbenstellung, kann die als Nachlassverbindlichkeit vom Erbe abgezogen werden und so die Erbschaftssteuer verringern.
(BFH, Urteil v. 15.6.2016, Az.: II R 24/15)
(ADS)
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