Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

4.168 Anwälte für Testament

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Beck
Achim Beck Rechtsanwaltskanzlei, Gartenstr. 1, 78462 Konstanz 6697.2085711828 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Achim Beck
(19.05.2021) Sehr nett und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Philippe Hoch
Rechtsanwalt Philippe Hoch
Rechtsanwälte Scherer - Fessler - Hofmann, Basler Straße 15, 79189 Bad Krozingen 6586.1192099931 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philippe Hoch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
(25.03.2021) Sehr Gut
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6381.2234427784 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann
(22.12.2018) Integer und trotzdem Anwalt? Geht das? JA!!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6468.5940703466 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Lampe
Rechtsanwältin Ruth Lampe
Anwaltshaus Ruth Lampe, Meyenburger Tor 12, 16928 Pritzwalk 6617.3982297141 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ruth Lampe
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Uwe Raddatz, Adolf-Friedrich-Str. 39, 17235 Neustrelitz 6660.5888271591 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 25 Bewertungen In verkehrsrechtlicher Hinsicht musste ich zum ersten Mal in meinem Leben eine anwaltliche Beratung in Anspruch … (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
HSP RECHT Würzburg & Partner Rechtsberatungsgesellschaft mbB Rechtsanwalt Steuerberater I Notar, Schwachhauser Heerstraße 59, 28211 Bremen 6418.0484379617 km
Die Qualität anspruchsvoller Rechtsberatung liegt in der zielorientierten und aktiven Ausgestaltung der rechtlichen Belange jedes einzelnen Mandanten – unabhängig und individuell.
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M. gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Vielen Dank. Sie haben mir sehr weitergeholfen. (06.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fabian
Rechtsanwalt Frank Fabian
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6630.3453127641 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Fabian
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Babucke
Rechtsanwältin Petra Babucke
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6396.8264990672 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Babucke bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(24.09.2014) Trotz der raeumlichen Distanz zwischen meinem Wohnort in England und dem Sitz der Anwaltskanzlei Babucke in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger
sehr gut
Rechtsanwälte Wegner-Ehninger& Wegner, Solinger Str. 18, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6388.1306246764 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 10 Bewertungen Sehr positive und kompetente Beratung von Frau Wegner-Ehninger die letzendlich zur Beilegung des Streites mit der … (02.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt
Kanzlei Kathrin Fedder-Wendt, Pelzerstraße 4, 20095 Hamburg 6467.4039647237 km
Ihre Erbangelegenheit ist mir ein Anliegen!
Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Die schnelle nachvollziebare Auskunft ,war sehr hilfreich . Wenn wir bei der Bank waren werden wir uns noch einmal … (02.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Wroblowski
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Wroblowski
Kanzlei Wroblowski, Marktstr. 34, 42499 Hückeswagen 6411.3278488591 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Wroblowski ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 57 Bewertungen Frau Wroblowski hat durch Ihre schnelle und äußerst kompetente Reaktion in meiner Sache "die Kuh vom Eis … (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Kirchner, Münchner Straße 41, 85221 Dachau 6817.1905506421 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Jakob
Rechtsanwältin Monika Jakob
Rechtsanwältin Monika Jakob, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 99096 Erfurt 6653.3342728905 km
Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Jakob unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 9 Bewertungen Super Beratung!!! (27.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Saathoff
sehr gut
Rechtsanwalt Saathoff, Julianenburger Straße 25, 26603 Aurich 6318.1088765493 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Saathoff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
aus 29 Bewertungen Herr Saathoff ist ein sehr kompetenter und erfahrener Anwalt, er bereitet einen sehr gut auf den Prozess vor und hat … (20.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk
Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk
Karin Babke-Hauk, Kaiserstr. 7, 38100 Braunschweig 6558.9265261548 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
(07.12.2020) Hat mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Basten
Rechtsanwältin Astrid Basten
Bellen Rechtsanwälte & Steuerberater, Herzogenstr. 5, 47574 Goch 6312.8989784921 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Basten unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Sandtner
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Sandtner
Kanzlei Georg Sandtner, Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg 6732.659033129 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Georg Sandtner
aus 20 Bewertungen Gutes Miteinander (06.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Schloßschmidstr. 5, 80639 München 6827.860645323 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
(05.10.2020) Dr. Arendt versteht es, rechtliche Zusammenhänge so zu erklären, dass man sie auch als Nicht-Jurist gut versteht. Er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Kanzlei Quahl-Rux & Pelzer, Salomon-Goldschmidt-Str. 10, 16225 Eberswalde 6731.7772550843 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
(06.02.2023) Präzise Erklärungen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klotz
sehr gut
Kanzlei Markus Klotz, Zur Heide 1, 53639 Königswinter 6423.0586383132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Markus Klotz
aus 13 Bewertungen Schlauer Fuchs.. )) 📌👍🏼 Flexibel..! (04.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwaltskanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe 6579.4577950201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Storz gerne zur Verfügung
(07.09.2021) Herr Storz und sein Team sind super Anwälte man fühlt sich sehr gut beraten und man nimmt sich sehr viel Zeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sprenger
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sprenger
Kanzlei für Erbrecht und Vermögenssorge, Schnellengasse 2, 52249 Eschweiler 6357.2754614213 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Sprenger
aus 64 Bewertungen Ich hatte 2 Fragen zum Erbrecht, innerhalb von 10 Minuten wurde ich zurückgerufen und meine Fragen wurden … (20.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay, Stadtmühlweg 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 6790.1896699681 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Blay im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Harald S. TIRSCHENREUTH Ich hatte schon dreimal mit Herrn Blay in Rechtsstreitigkeiten zu tun. Ich kann sagen, er … (21.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Allgemeines Das „Berliner Testament“ ist eine Testamentsform, welche Ehegatten vorbehalten ist. Hierbei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein und wählen einen oder mehrere Dritte als ... Weiterlesen
In den nächsten Jahren werden viele Erwerbstätige ihren wohlverdienten Ruhestand antreten. Die Kinder sind aus dem Haus. Das Leben soll entspannter und trotzdem nicht langweilig werden. Hobbies ... Weiterlesen
Ansprüche & Strategien für Miterben Erbengemeinschaften entstehen häufig und sind selten konfliktfrei. Denn in dieser Zwangsgemeinschaft gehört alles allen gemeinsam. Dieses Grundprinzip ... Weiterlesen
10 Fragen und Antworten zum Pflichtteilsrecht Die Enterbung von Angehörigen gehört zu den häufigsten Ursachen für einen Erbstreit. Wer beim Erben zu kurz gekommen ist, findet in der folgenden ... Weiterlesen
Über ein millionenschweres Erbe hatte sich ein Erbe zu früh gefreut. Das OLG Celle machte deutlich, dass er keinen Anspruch auf das Geld hat. Das Testament sei ungültig, weil die Erblasserin zum ... Weiterlesen
Die Zwischenverfügung des AG Augsburg Grundbuchamt einen Erbschein vorzulegen, um ein angeblich bestehendes Eintragungshindernis zu beheben ist nach Ansicht des OLG München ermessensgerecht und ... Weiterlesen
Streit kommt bekanntlich in den besten Familien vor. Sind die Zerwürfnisse so groß, dass sie sich nicht mehr kitten lassen, kann am Ende auch die Enterbung stehen. Eine vollständige Enterbung ist ... Weiterlesen
Das mit Abstand beliebteste Testament in Deutschland ist das sogenannte Berliner Testament. Was es mit ihm auf sich hat, erklärt Anton Bernhard Hilbert, erfahrener Fachanwalt für Erbrecht, ... Weiterlesen
Pflichtteilsberechtigt sind im deutschen Erbrecht die Abkömmlinge, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Verstorbenen. Das Pflichtteilsrecht gewährt diesen Personen ein ... Weiterlesen

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Testament ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Testament umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Testament besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.