Steuertsunami Bitcoin: Schenkung von Bitcoins steuerpflichtig?

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Ein Bitcoin gehört ebenso zum Vermögen wie ein Auto oder ein Grundstück. Dennoch gibt es Besonderheiten bei der Schenkung von Bitcoins, mit denen vor allem steuerliche Risiken für Schenker und Beschenkten einhergehen können. So kann eine wirksame Schenkung eine Schenkungssteuerpflicht auslösen, die weitere Erklärungs- und Zahlungspflichten für die an der Schenkung Beteiligten nach sich zieht.

Hierzu ein einfaches Beispiel:

Tom hat frühzeitig mit Bitcoins gehandelt und einen Bestand von immerhin 20 Coins aufgebaut.

Als am 16.12.2017 der Bitcoin kurzzeitig eine Bewertung von rund € 15.000 erreicht, eröffnet er eine neue Wallet (vergleichbar mit einem im Internet angelegten Konto), auf die er 1,5 seiner Bitcoins transferiert, und zwar

a) auf seinen eigenen Namen, um seine Freundin Laura zu beschenken, ohne dass diese zu diesem Zeitpunkt davon erfährt. Als Laura dies am 18.01.2018 hört, ist sie zwar einverstanden, der Bitcoin ist allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits auf einen Wert von nur noch € 9.000 gefallen, sodass der Bestand auf der Wallet dann nur noch mit rund € 13.500 valutiert.

Lösung:

In diesem Fall wird die Schenkung von Tom an Laura am 16.12.2017 noch nicht vollzogen, da Laura zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Schenkungsangebot des Tom weiß. Erst am 18.01.2018 erfolgt der Vollzug der Schenkung. Laura gehört in Bezug auf Tom – mit dem sie nicht verwandt ist – der Steuerklasse III an. Für diese gilt ein Freibetrag von € 20.000. Zum Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung ist der Bitcoin-Bestand auf der Wallet aber nur noch weniger als € 20.000 wert, sodass dadurch keine Schenkungsteuer entsteht.

b) Wie der Fall sich darstellt, wenn Laura mit der Einrichtung der Wallet bereits im Dezember 2017 einverstanden war, erfahren Sie im Video.

Was viele nicht wissen:

Sowohl Schenker als auch Beschenkter sind nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verpflichtet, eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Außerdem müssen beide für eine anfallende Schenkungsteuer einstehen – nicht nur der Beschenkte.

Ansonsten droht beiden das durchaus realistische Risiko, später wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden. Schließlich werden Steuerstraftaten nicht erst bei Großbeträgen verfolgt. Daher können sich auch vermeintliche „Bagatellen“ als äußerst negativ erweisen.

Zusätzlich wichtig:

Solange der Schenker nicht verstorben und die Schenkung dem Finanzamt nicht anderweitig bekannt geworden ist, verjährt diese Steuerstraftat – entgegen landläufiger Meinung – auch nicht!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Düsseldorf, kommentiert den aktuellen Beitrag:

„Bereits aus diesem einfachen Beispiel ist ohne Weiteres ersichtlich, dass die Schenkung von Kryptowährungen durchaus Risiken birgt, die über die oft ausschließlich diskutierten Einkommensteuerrisiken weit hinausgehen. Dies gilt ganz besonders, wenn Schenker und Beschenkter nicht verwandt sind, da dann nur ein Freibetrag von € 20.000 gilt. Lebt der Schenker noch, ist eine bislang nicht angezeigte Schenkung auch noch nicht festsetzungsverjährt, und zwar auch nach Ablauf der ominösen 10-Jahres-Frist nicht.

Aber auch bei Schenkungen unter nahen Verwandten kann Schenkungsteuer anfallen, und zwar immer dann, wenn die dort zum Teil deutlich höheren Freibeträge bereits durch andere Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre aufgebraucht wurden.

Ob und inwieweit im Einzelfall bei bislang unterbliebener Abgabe einer Schenkungssteuererklärung noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, muss vorher jeweils genau geprüft werden, um Restrisiken auszuschließen.“

Fazit: 

Eine kompetente Beratung sollte in allen Zweifelsfragen in Anspruch genommen werden, bevor gravierende Nachteile eintreten.

Hilfestellungen, wie Sie mit dieser Problematik fertig werden können, finden Sie vorab auch in dem neuen Buch „Steuertsunami Bitcoin“, das es bereits seit kurzem als E-Book und Printausgabe im Buchhandel gibt.

Darin enthalten sind zahlreiche Fallbeispiele und zusätzliche Hintergrunderläuterungen zu allen für Kryptoaktivisten, Steuerberater und Rechtsanwälte relevanten Steuerarten wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. 

Zusätzlich bietet das Buch einen Bonus-Track der Top 25 am häufigsten gestellten Fragen.

Ab Mai gibt es das Werk dann auch noch als Hörbuch.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.steuertsunami.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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