Stichtag 11.02.2024: eBay aktualisiert AGB - Müssen eBay-Verkäufer ihre eigenen AGB jetzt etwa auch anpassen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Gewerbliche eBay-Verkäufer wurden im Januar 2024 wie folgt von eBay informiert:


"Hallo XXXXX,

wir aktualisieren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 11. Februar 2024, um den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu entsprechen.

Unsere neuen AGB finden Sie hier. Und hier ein Überblick der wichtigsten Ergänzungen:

- Eine Liste der Informationen zur Identitätsprüfung, die von gewerblichen Händlerinnen und Händlern bereitzustellen sind;

- Einzelheiten zur Lösung von Streitfällen bei eBay;

- Erläuterungen zur Art und Weise, wie personalisierte Empfehlungen ausgespielt werden;

- Weitere Informationen dazu, wie eBay-Nutzerinnen und -Nutzer sowie Dritte unzulässige Inhalte und Angebote melden können.


Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bis zum 10. Februar 2024 in Kraft. In dieser Vergleichsversion der AGB sehen Sie auf einen Blick, worin sich beide Fassungen unterscheiden.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Viele Grüße

Ihr eBay-Team"


Müssen eBay-Verkäufer ihre eigenen AGB jetzt etwa auch anpassen?

Diese Frage bekomme ich in den letzten Tagen von eBay Verkäufern auffällig oft gestellt. Aber warum fragen mich das momentan eigentlich so viele eBay-Händler? Und was soll konkret aus welchem Grund geändert werden?

Diese Frage beschäftigt deshalb momentan so viele eBay-Verkäufer, weil es im Internet Rechtsanwälte bzw. Kanzleien gibt die Ihren Update Service Mandanten mitteilen, dass eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024  erforderlich sei.

Eine solche Aussage halte ich für absolut falsch und zwar aus folgendem Grund:

Rufen Sie doch einfach einmal die Vergleichsversion der AGB bei eBay auf. Relevant ist die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“, bisher § 7, künftig § 12. Inhaltlich hat sich hier nichts verändert und wenn man die bisherige Ziffer 7 korrekt in den AGB eingebunden hat, dann muss jetzt auch nichts geändert werden.

Nutzer meines Updateservice müssen keine Anpassung vornehmen. eBay-Verkäufer, die meinen Updateservice bereits nutzen, müssen nichts ändern, weil ich damals schon die eBay-AGB in den erstellten AGB berücksichtigt habe. Eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024 ist gewiss NICHT erforderlich, weil eBay die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“ inhaltlich nicht geändert hat. Lediglich die Nummerierung hat sich geändert.

Wenn Ihr AGB Anbieter also meint, dass eine Aktualisierung Ihrer eBay AGB wegen Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss durch eBay zum 11.02.2024 vorgenommen werden müsse, dann sollten Sie hier einmal genauer nach dem Grund nachfragen. Es könnte auch einfach nur daran liegen, dass Ihr bisheriger AGB Anbieter jetzt bemerkt hat, dass die von ihm erstellte Klausel veraltet ist und den Fehler versucht man Ihnen gegenüber jetzt zu verschleiern, indem man behauptet, dass die Aktualisierung wegen eBay vorzunehmen sei.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.

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Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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