Bilder aus eBay Katalog benutzt - Ist eine Abmahnung möglich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mein Bild wird bei eBay von einem anderen Nutzer verwendet! Das darf der doch nicht, oder?

Möglicherweise dürfen die Bilder tatsächlich benutzt werden.


Ich frage dann zunächst denjenigen, dessen Bild bei eBay verwendet wird, ob er selbst bei eBay aktiv ist und das benutzte Bild selbst in einer eigenen Auktion schon einmal verwendet hat. Lautet die Antwort nein, dann kann direkt die Abmahnung vorbereitet werden. Lautet die Antwort aber „ja“, dann ist Vorsicht geboten und zwar aus folgendem Grund:


In § 3 Nr. 6 der eBay-AGB heißt es:


§ 3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.



Was hat es mit dem eBay-Katalog auf sich?

eBay schreibt dazu:


Inhalte für Produktkatalog freigeben und nutzen


Um den Verkauf von Artikeln möglichst bequem zu gestalten, bieten wir Verkäufern einen Produktkatalog mit Fotos, Artikelbeschreibungen und Spezifikationen. Dieser wird von Nutzern und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt.

Verkäufer können beim Erstellen ihrer Angebote Inhalte aus diesem Produktkatalog nutzen, sodass sie in diesem Fall nicht selbst die Artikelbilder beschaffen müssen.

Nach unserem Ermessen können wir die von Ihnen hochgeladenen Angebots-Fotos verwenden, um Produkte in unserem Produktkatalog darzustellen.

Fotos in allen Ihren Angeboten werden auf eine mögliche Aufnahme in den Katalog geprüft. Es gibt aber keine Garantie, dass einzelne oder alle Ihrer Fotos ausgewählt werden.


Andere eBay-Nutzer dürfen die Bilder daher möglicherweise tatsächlich ungestraft benutzen. Eine Abmahnung wäre nicht möglich, sie wäre sogar unberechtigt. 

Sollten die Bilder also im eBay-Katalog gelistet sein, dann könnte man nichts dagegen machen. Viele Abmahner wissen das nicht. Daher lohnt sich immer ein Blick in den eBay Katalog!


Ihre Bilder werden ungefragt benutzt?

  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
  • Sprechen Sie nicht voreilig eine Abmahnung aus!


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und spreche ebenfalls Abmahnungen aus. Ich biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.


Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Beiträge zum Thema