Was tun bei Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vom 11.09.2023 vor. Abgemahnt wurde ein gewerblicher eBay-Verkäufer.


Immer wieder werde ich gefragt, ob der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. überhaupt Abmahnungen aussprechen darf. Die Antwort lautet "Ja", denn der Verein ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen.


Gegenstand der Abmahnung

Abgemahnt wird eine fehlende Grundpreisangabe, der Hinweis „Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden.“ und ein fehlender klickbarer Link zur Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission.

Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 21.09.2023.


Unterlassungserklärung besser nicht abgeben?

Wäre ich abgemahnt worden, dann würde ich auf keinen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Grundpreisangabe ist einer der riskantesten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Das Fehlerpotential ist sehr hoch.

Auch sollten Sie bedenken, dass es die Aufgabe der Mitarbeiter vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. ist, genau diese Fehler zu finden. Ich stelle an dieser Stelle aber auch klar, dass der Verein seriös arbeitet. Daher sollte hier nicht gleich von Abzocke oder Rechtsmissbrauch gesprochen werden.

255,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer werden für die Abmahnung gefordert. Insgesamt 6 Seiten hat die Abmahnung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Ebenso liegen der Abmahnung Screenshots vom monierten Angebot bei.


So verhalten Sie sich richtig:

  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
  • Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne sich über den Inhalt und die Reichweite im Klaren zu sein!


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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