Stiftung Warentest klärt über Verantwortliche der Wurstwelten GmbH und Firmenwelten AG auf

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Die Stiftung Warentest veröffentlichte am 12. Februar 2018 einen Artikel über Herrn Rainer von Holst. Diese geht in ihrem Artikel offensiv gegen die Machenschaften von Herrn Holst vor, der u. a. für Firmengeflechte wie Firmenwelten AG oder Wurstwelten GmbH verantwortlich ist. Beide Firmen sind inzwischen insolvent, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde jedoch mangels Masse abgelehnt (Amtsgericht Bremen, Az.: 507 IN 1/17; Amtsgericht Duisburg, Az.: 63 IN 47/17). Zu den weiteren Firmen gehören u. a. Enercrox, Halbstrom, Summi Viri oder auch ein Bankhaus von Holst. Die Anlagen wurden als hoch verzinste Finanzprodukte mit kurzen Laufzeiten angeboten, die Anleger sahen jedoch nichts von den so hoch versprochenen Renditen.

Herr Rainer von Holst soll der Stiftung Warentest zufolge Kleinanleger um ihr Geld gebracht haben und dabei auch systematisch vorgegangen sein. Er soll der Justiz kein Unbekannter sein und bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Betrugs zu Geldstrafen und Bewährung verurteilt worden sein. Er gehe sehr berechnend gegen Unternehmen vor und nutze schwache Momente der Anleger: Nachdem die Biomassefirma EEV AG in die Insolvenz ging und Anleger über Jahre hinweg auf die Rückzahlung ihrer Einlagen hofften, habe er seine Produkte von Finanzvermittlern anpreisen lassen und hohe Renditen angekündigt. Die Anleger beteiligten sich an den jeweiligen Finanzprodukten und hofften so, ihre Ausfälle durch ihre Beteiligung an der EEV AG auszugleichen.

Mehrere Staatsanwaltschaften sollen Ermittlungsverfahren gegen Rainer von Holst, der im Übrigen der Stiftung Warentest zufolge unter mehreren Namen auftrete, eingeleitet haben. Diese wurden jedoch in den vergangenen Jahren „wegen Abwesenheit des Beschuldigten“ eingestellt. Inzwischen sollen auch Verfahren wegen Rufschädigung, Beleidigung, Verunglimpfung, übler Nachrede, falscher Tatsachenbehauptungen, Erpressung und Nötigung bei der Abteilung Cyberkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg laufen. Zum Stand der Ermittlungen liegen bisher noch keine näheren Informationen vor.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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