Strafanzeige: Verfassungsfeindliche Symbole beim Handel mit Militaria (§86a StGB)

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Der Handel mit historischen Waffen, Uniformen, Fahnen, Orden, Abzeichen usw. ist weltweit rege. Doch was bei Stücken aus dem deutsch-französischen Krieg oder dem Koreakrieg völlig unproblematisch ist, wird bei Gegenständen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 zum Minenfeld: Alles ist voll mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Ist also der Handel mit all diesen Gegenständen verboten? Oder gibt es irgendwelche Sonderregelungen dafür?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Symbolen verboten ist und warum
  • Welche Strafen bei Verstößen drohen
  • Welche Ausnahmen es gibt
  • Was man im Militaria-Handel darf und was nicht
  • Was man tun sollte, wenn man wegen Handels mit verfassungsfeindlichen Symbolen angezeigt worden ist

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Was ist im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Symbolen wie dem Hakenkreuz verboten?

Verboten ist gemäß § 86a StGB das öffentliche Verwenden, Verbreiten, Herstellen, das Ein-und Ausführen und das Vorrätighalten zum Zweck des Handels von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher bzw. verbotener Organisationen. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „Staatsschutzdelikt“, d.h. Das zu schützende Rechtsgut ist der demokratische Staat sowie der politische Friede.

Entscheidend für die strafrechtliche Relevanz ist daher, dass eine Öffentlichkeit besteht. Hierbei ist übrigens unerheblich, ob man sich zu den verbotenen Symbolen, bzw. den damit verbundenen Organisationen bekennt oder nicht. Denn das Zeigen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Inhalte ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, dass man das vom Gesetz zu schützende Rechtsgut (der demokratische Staat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, der politische Friede, etc.) gar nicht verletzt haben muss, um sich strafbar zu machen, sondern eine „Gefährdung“ hierfür ausreicht.


Welche Strafen drohen für den öffentlichen Umgang mit verbotenen Symbolen?

Laut § 86 StGB sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vorgesehen. Wie immer richtet sich auch hier die Höhe der Strafe nach der Schwere der Schuld, wobei zB. Die Zahl der sichergestellten, mit verbotenen Symbolen versehenen Gegenstände eine Rolle spielt.

Abgesehen von den konkreten strafrechtlichen Folgen sind jedoch die Schäden am eigenen Ruf und die sozialen und beruflichen Auswirkungen unabsehbar und können ruinös sein.


Unter welchen Ausnahmen darf man verbotene Symbole wie das Hakenkreuz zeigen?

Von einer Strafbarkeit ausgenommen ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole laut § 86 Abs.3 StGB dann, wenn sie dem Zwecke der Kunst, der Forschung und Lehre, oder der Abwehr der durch die Symbole verkörperten Ziele dient. Aber auch hier ist Vorsicht geboten; Es sind auch schon linke Aktivisten für das Zeigen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes zu Geldstrafen verurteilt worden.


Was ist im Zusammenhang mit Militaria-Handel illegal?

Die Omnipräsenz verbotener Symbole (Hakenkreuz, SS-Symbol, Wolfsangel, Odalrune, Totenkopf, etc.) auf Kragenspiegeln, Stahlhelmen, Mützen, Koppeln, Waffen, Abzeichen, Orden usw. aus der Zeit des zweiten Weltkrieges stellt für den Militaria-Handel natürlich ein Problem dar. Doch, sofern es sich um Originalstücke handelt, darf mit diesen historischen Gegenständen, die bereits vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und des Artikel 86 existiert haben, Handel getrieben werden, sofern die verbotenen Symbole dabei nicht öffentlich gezeigt werden.

Wenn man also auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man die Symbole unkenntlich machen. Dies geht am einfachsten – ohne die historische Substanz anzugreifen – durch Abkleben der Symbole, bzw. Retuschieren derselben auf Fotografien. Hat man die Symbole derart unkenntlich gemacht, macht man damit seine Absicht deutlich, mit historischen Gegenständen zu handeln, ohne dabei irgendeinen politischen Zweck zu verfolgen.

Dies gilt allerdings nur für Originalstücke! Der Handel mit NS-Repliken ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten, da diese keinen kulturhistorischen Wert haben, und mithin nicht unpolitisch gehandelt werden können.


Was soll ich tun, wenn ich wegen Handels mit verfassungsfeindlichen Symbolen angezeigt worden bin?

Wenn Sie eine Anzeige erhalten haben, sollten Sie diese nicht auf die leichte Schulter nehmen – das Eis des Verdachts auf verfassungsfeindliche politische Bestrebungen ist dünn.

Versuchen Sie nicht, der Polizei zu erklären, dass Sie gar nichts böses im Sinn hatten! Falls es, was nicht unüblich wäre, zu einer Hausdurchsuchung kommt, bewahren Sie Ruhe, hindern Sie die Beamten nicht, wenn Sie historische Artefakte von unersetzlichem Wert beschlagnahmen und mitnehmen wollen, und machen Sie keinerlei Angaben zu den erhobenen Vorwürfen!

Gebrauchen Sie Ihr Schweigerecht und wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Dieser wird für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau prüfen und mit Ihnen gemeinsam eine wirksame Verteidigung erarbeiten.

Nutzen Sie hierzu gerne unsere kostenlose unverbindliche Erstberatung und kontaktieren Sie uns einfach per Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und bundesweit für Sie da!


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