Strafanzeige wegen Abi-Motto? Verteidigung bei Volksverhetzungs-Vorwurf durch erfahrenen Strafverteidiger

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Ein Abi-Motto mit politisch oder historisch aufgeladenen Anspielungen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – vor allem, wenn Begriffe wie „NSDABI – Verbrennt den Duden“ als Abimotto vorgeschlagen und geliked werden. In einem aktuellen Fall ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Gleichzeitig können neben Strafen schulrechtliche Maßnahmen drohen.
Doch was ist tatsächlich strafbar – und wer trägt rechtlich die Verantwortung bei anonymen Online-Abstimmungen? Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie dabei, rechtssicher zu reagieren und Ihre Rechte gegenüber Polizei, Schule und Staatsanwaltschaft durchzusetzen.


Wann ist ein Abi-Motto strafbar?

Nicht jedes geschmacklose oder provokante Abi-Motto erfüllt den Tatbestand einer Straftat – doch wenn, wie im aktuellen Fall, ein Slogan wie „NSDABI – Verbrennt den Duden“ verwendet wird, rückt der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) in den Fokus. Konkret geht es hier wohl insbesondere um den Vorwurf der Verharmlosung oder Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft sowie der Verharmlosung des Holocaust. 


Entscheidend für die strafrechtliche Relevanz ist dabei unter anderem die Frage der Öffentlichkeit: Eine Äußerung oder Handlung ist in diesen Konstellationen nur dann nach § 130 StGB strafbar, wenn sie öffentlich oder in einer Versammlung begangen wurde. Für das Merkmal der Öffentlichkeit ist maßgeblich, ob die Aussage gegenüber einem nicht mehr persönlich überschaubaren Personenkreis erfolgt. Im vorliegenden Fall ist fraglich, ob diese Schwelle überschritten wurde. Dafür, dass es öffentlich war, spricht unter anderem: Zwar war der Link zur Abstimmungs-Website ursprünglich nur für das Abi-Komitee bestimmt – Medienberichten zufolge wurde er jedoch weiterverbreitet. Sollte die Seite damit faktisch einer größeren, unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gewesen sein, könnte die Voraussetzung der „Öffentlichkeit“ erfüllt sein – mit strafrechtlichen Folgen für Beteiligte.


Dies und die weiteren Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung wegen des Abi-Mottos sind im Rahmen des Strafverfahrens zu ermitteln und genau zu prüfen. Sie sehen, dass es durchaus Knackpunkte in der rechtlichen Beurteilung geben kann. Daher empfehle ich, strafrechtliche Vorwürfe anwaltlich prüfen und sich professionell verteidigen zu lassen, damit die eigenen Rechte im Strafverfahren bestmöglich gewahrt bleiben.


Wer ist strafbar bei anonymer Online-Abstimmung über Abi-Motto?

Medienberichten zufolge war die Online Abstimmung über das Abi-Motto anonym.

Doch anonyme Abstimmungen im Internet schützen nicht zwangsweise vor strafrechtlichen Konsequenzen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann in solchen Konstellationen unter anderem Technik ausgewertet werden, um Tätigkeiten zurückzuverfolgen.

Anonymität im Internet ist oftmals keine absolute Anonymität und trotz Fake Accounts oder auf Anonymität basierten Abstimmungen ist eine Identifizierung nicht zwangsweise ausgeschlossen.


Strafbar können sich in einem Fall wie dem Abi Motto nicht nur die Person machen, die das Abi Motto vorgeschlagen und gepostet / vorgeschlagen hat, sondern auch die Personen, die dafür abgestimmt haben.


Volksverhetzendes Abi-Motto: droht Schulverweis?

Schwere Verfehlungen wie strafrechtliche Vorwürfe es darstellen, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch schulrechtliche Konsequenzen wie einen Schulverweis nach sich ziehen. Auch gegen einen Schulverweis kann man rechtlich vorgehen. Da Schulrecht Landesrecht ist und die Regelungen entsprechend speziell, bedarf es besonderer Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des Schulrechts.


In diesem Fall arbeiten in unserer Kanzlei die Anwälte im Strafrecht eng mit unseren spezialisierten Anwälten im Schulrecht zusammen, damit Ihr Fall die bestmögliche Bearbeitung bekommt, mit fachlicher Expertise und Erfahrung.


Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schüler: Warum anwaltlicher Beistand jetzt entscheidend ist

Wird ein Schüler im Zusammenhang mit einem polarisierenden Abi-Motto ins Visier der Ermittlungsbehörden genommen, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Eine Vorladung zur Polizei – etwa wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) – sollte niemals ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger wahrgenommen werden. Denn auch Jugendliche haben das Recht zu schweigen und dürfen sich nicht selbst belasten. Besonders in Fällen, in denen technische Manipulation bei Online-Abstimmungen oder fehlende Verantwortlichkeit im Raum steht, ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, schützt vor voreiligen Aussagen und übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft – damit aus einem Ermittlungsverfahren keine bleibenden Folgen im Führungszeugnis entstehen.




Schnelles und richtiges Handeln schützt die Zukunft – gerade bei jungen Menschen, deren Bildungsweg und berufliche Perspektiven auf dem Spiel stehen. Ich unterstütze Sie mit strafrechtlicher Erfahrung und einem klaren Blick für das schulrechtliche Umfeld. Als Verteidiger sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, begleite Sie bei Vernehmungen und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Schule und Staatsanwaltschaft.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine persönliche Beratung. Gemeinsam klären wir, wie wir am besten auf die Vorwürfe reagieren und Ihre Position stärken.


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Foto(s): @Dennis Streckfuß

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