Strafbarkeit beim Hawala Banking – Ihre Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
- 2 Minuten Lesezeit
Schnell Geld ins Ausland senden – aber Vorsicht bei illegalen Transfers
Wenn Kreditkarten im Ausland versagen oder Verwandte schnell finanzielle Hilfe benötigen, suchen viele nach schnellen und günstigen Möglichkeiten, Geld ins Ausland zu überweisen. Doch Vorsicht: Nicht jeder Geldtransfer ist legal! Besonders das sogenannte Hawala Banking rückt zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden und Gerichten. Wer sich hierbei strafbar macht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Sie im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder einer Anklage im Zusammenhang mit Hawala Banking – schnell, diskret und kompetent.
Was ist Hawala Banking?
Hawala Banking ist ein informelles, auf Vertrauen basierendes Geldtransfersystem, das außerhalb regulierter Banken abläuft. Dabei wird Geld über ein Netzwerk von Vermittlern (sogenannten "Hawaladars") transferiert, ohne dass tatsächliche Geldflüsse über offizielle Bankkonten erfolgen.
Beispiel: Eine Person übergibt einem Hawala-Händler in Deutschland Bargeld. Dieser veranlasst über einen vertrauensbasierten Code die Auszahlung der Summe an einen Empfänger etwa in Südafrika – ganz ohne klassische Überweisung.
Vorteil: Schnelle, anonyme Übertragung ohne Bankgebühren.
Nachteil: Gesetzlich verboten und strafrechtlich hochriskant.
Warum ist Hawala Banking strafbar?
Das Hawala-System umgeht staatliche Finanzaufsicht und ermöglicht anonyme Geldtransfers – eine Praxis, die Kriminalität wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begünstigen kann. In Deutschland kann der Betrieb eines Zahlungsdienstes ohne behördliche Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strafbar sein. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, insbesondere:
- § 63 ZAG: Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)
- § 129 StGB: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)
- § 246 StGB: Unterschlagung (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe)
Wann liegt eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung bei Hawala Banking vor?
Eine Gruppe gilt als kriminelle Vereinigung, wenn sie sich dauerhaft zusammenschließt, um Straftaten zu begehen, die mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.
Hawala-Netzwerke können genau diese Merkmale erfüllen: feste Strukturen, klare Rollenverteilungen, gemeinsames Ziel – nämlich die Durchführung illegaler Geldtransfers.
Wichtig:
Bereits die Beteiligung an solchen Netzwerken oder das Unterstützen dieser Aktivitäten – auch ohne formellen Beitritt – kann strafbar sein.
Ihre Verteidigung beim Vorwurf illegaler Banking-Aktivitäten
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Teil eines Hawala-Systems zu sein oder unerlaubte Finanzdienstleistungen erbracht zu haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir bieten:
- Akteneinsicht und umfassende Prüfung der Vorwürfe
- Diskrete Beratung über Verteidigungsstrategien
- Frühzeitige Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren zur Vermeidung öffentlicher Verfahren
- Verteidigung bei Gericht, falls erforderlich
Eine Verurteilung kann neben Geld- und Freiheitsstrafen auch erhebliche berufliche Konsequenzen haben – insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen oder bei öffentlichen Ämtern.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir kämpfen für Ihre Rechte!
Wir stehen Ihnen bundesweit als erfahrene Strafverteidiger bei Verfahren im Zusammenhang mit Hawala Banking, Zahlungsdiensten und Finanzstrafrecht zur Seite.
Artikel teilen: