Strafbefehl erhalten, was tun? Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht hilft gegen Strafbefehl!

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Strafbefehl erhalten!

Was tun, wenn Sie einen Strafbefehl von einem Gericht erhalten haben? 

Wenn Sie einen gelben Briefumschlag erhalten, müssen Sie auf jeden Fall auf den Inhalt des Briefes achten. Der gelbe Briefumschlag bedeutet stets, dass eine Entscheidung zu Ihrem Nachteil und in einem seltenen Fall zu Ihrem Vorteil durch eine öffentliche Stelle erfolgt ist. Wenn Sie einen gelben Briefumschlag vom Gericht mit einem Strafbefehl erhalten, haben Sie auf jeden Fall ein Problem. Denn ein Strafbefehl stellt in der Regel eine rechtlich nachteilige Entscheidung des Gerichts gegen Sie dar. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass Sie sich strafbar gemacht haben, und deshalb muss man Sie bestrafen. Sie müssen jetzt unbedingt aufpassen. Ein Strafbefehl gegen Sie kann u. U. für Sie sehr gefährlich werden, wenn Sie sich nicht rechtzeitig durch einen guten Anwalt für Strafrecht  beraten lassen. Ihr Strafverteidiger wird Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgespräch mitteilen, ob es sich lohnt, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben und auf was müssen Sie besonders achten.

Was ist ein Strafbefehl? 

Ein Strafbefehl steht einem Urteil in einem Strafverfahren gleich, er ergeht jedoch ohne Gerichtsverhandlung. Ein Strafbefehl wird schriftlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Strafgericht gegen Sie erlassen.

Strafbefehl erhalten? Was muss ich tun?

Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Ihr Anwalt für Strafrecht stellt einen Antrag auf Akteneinsicht. Es folgt nach dem Einspruch eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht. In dem Hauptverhandlungstermin wird das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen. Sie können auch zum Tatvorwurf nach Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger eine Stellungnahme abgeben. Ihr Strafverteidiger wird in dem Hauptverhandlungstermin versuchen eine gute Lösung für Sie zu finden. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgesprochen.

Wie lange habe ich Zeit gegen den Strafbefehl vorzugehen?

Für die Einhegung des Einspruchs haben Sie nur eine Frist von 2 Wochen ab Zugang des Strafbefehls per Post. Deshalb unbedingt den gelben Briefumschlag aufbewahren.

Wichtig: Sofort anwaltlich beraten lassen! 

Vereinbaren Sie umgehend einen Erstberatungstermin mit einem guten Strafverteidiger. Ein Strafbefehl darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Ihr Fachanwalt für Strafrecht wird im Einzelnen überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls gegen Sie bestand.

Achtung!

Ein Strafbefehl kann die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrverbotes gegen Sie beinhalten. Wenn der Strafbefehl neben der Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, dann bedeutet, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren und die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilen wird. Besonders wenn Sie beruflich und privat auf Ihren Führerschein angewiesen sind, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht vor dem Ablauf der Einspruchsfrist zu beraten.


Mehr Informationen zu Tätigkeitsschwerpunkte der Fachanwältin für  Strafrecht  und Verkehrsrecht Jacqueline Ahmadi: 

Ihre Spezialistin auf das Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen gerne im Strafbefehlsverfahren, wenn es um Ihren Führerschein geht. Mehr Informationen zum Thema Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)

Als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin mit fast 14 Jahren Berufserfahrung kläre ich Sie gerne im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs über Ihre Rechte in einem Strafverfahren auf.  Vereinbaren Sie über unser Sekretariat mit mir Ihr persönliches Erstberatungsgesprächs. Wir bitten auch gerne telefonische Erstberatungsgespräch.

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz. Eine Erstberatung kostet bei uns für ca. eine Stunde 220,00 €. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, bitten wir vor dem Erstberatungsgespräch Ihre Rechtschutzversicherung um die Erteilung der Kostendeckung, auch für das Erstberatungsgespräch, fragen. Sie können gerne bei uns auch mit der EC-Karte für das Erstberatungsgespräch bezahlen.


Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg
Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren

Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie auch unseren Blog zum Strafrecht und Verkehrsrecht:



Foto(s): Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi


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