Strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG)

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Wie mir nun bekannt wurde, kommt es zu strafrechtlichen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Dabei geht es um den Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Filme, bereitgestellt zu haben. Offenbar wurden zur Bezahlung der Server PayPal Konten benutzt, die einen Rückschluss auf mögliche Verantwortliche zulassen sollen.

Strafvorschriften aus dem Urheberrechtsgesetz:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der Vorwurf lautet sodann, dass u. a. eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfolgt sei. Die Strafbarkeit ergibt sich aus den §§ 108a, 106 UrhG und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei strafrechtlichen Vorwürfen sollte vor Einsicht der Ermittlungsakte keine Aussage gemacht werden. Vielmehr empfiehlt sich die Einsichtnahme der Strafakte und gemeinsame Besprechung mit einem Rechtsanwalt des Vertrauens.

Da es sich um Vorwürfe aus dem Urheberrechtsgesetz handelt, sollte ein auf diesem Gebiet arbeitender Kollege aufgesucht werden, idealerweise mit strafrechtlichen Erfahrungen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01

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