Strafverfahren wegen des Bestellens und dem Besitz von Erythropoetin- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Dabei drohen hohe Geldstrafen und es sind auch Freiheitsstrafen möglich. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf das Dopingstrafrecht. In diesem Artikel erklärt er die grundlegenden Probleme und gibt Verhaltenstipps für Beschuldigte.

Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?

Das Arzneimittelgesetz (AMG) bezeichnet als „Arzneimittel“ solche Substanzen, die zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind und am oder im menschlichen Körper angewendet werden.

Ob solche Produkte vom Hersteller eventuell anders bezeichnet werden (wie zB „Nahrungsergänzungsmittel“), ist für die rechtliche Einstufung unerheblich. Laut § 73 AMG gilt für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland ein Verbringungsverbot, was bedeutet, dass die Einfuhr solcher Stoffe rechtswidrig ist. Der Bezug von Arzneimitteln aus Staaten außerhalb der EU ist grundsätzlich ohne ärztliches Rezept untersagt.

Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?

Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) regiert seit 2015 den Umgang mit leistungssteigernden Substanzen zu Dopingzwecken und ist vom Arzneimittelgesetz unabhängig. Es dient der spezifischen rechtlichen Regelung von Doping im Sport. Alle Substanzen, die zur Leistungssteigerung im sportlichen Wettbewerb verwendet werden können, sind im Anhang zu § 2 AntiDopG aufgeführt. Dazu gehören Nahrungsergänzungsmittel, Betäubungsmittel und Arzneimittel bzw. Wirkstoffe, die in diesen Produkten enthalten sind. Auch Hormone wie Erythropoetin (EPO) fallen unter diese Regelung, da sie die Anzahl roter Blutkörperchen erhöhen und damit die Leistungsfähigkeit steigern. Die Nutzung dieser gelisteten Stoffe zu Dopingzwecken ist grundsätzlich strafbar, egal ob im Profisport oder für Privatpersonen.

Was ist im Umgang mit Erythropoetin verboten?

Erythropoetin (EPO) wurde insbesondere im Radsport als Dopingmittel bekannt. Da es in verschiedenen Medikamenten enthalten ist, ist EPO nicht grundsätzlich verboten. Es kann mit ärztlichem Rezept verabreicht werden, meistens intravenös. Allerdings sind der Erwerb, die Einfuhr, der Verkauf, der Besitz und die Verabreichung von EPO zu Dopingzwecken durch Privatpersonen verboten.

Wer EPO im Ausland bestellt, muss damit rechnen, dass der Zoll die Sendung abfängt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das AntiDopG einleitet.

Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Erythropoetin?

Verstöße gegen das Arzneimittel- oder das Anti-Doping-Gesetz werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet. Das genaue Strafmaß hängt davon ab, ob es sich um eine „geringe“ oder „nicht“ geringe Menge handelt, wobei die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) die Grenze festlegt. Für EPO gilt eine Menge von 24.000 Internationalen Einheiten (IE) als „nicht gering“.

Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Erythropoetin ermittelt wird?

Wenn der Zoll eine auf Ihren Namen lautende Sendung abfängt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung darüber, dass gegen Sie eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das AMG und AntiDopG erstattet wurde und ein Ermittlungsverfahren läuft. Möglicherweise erhalten Sie auch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen zur Stellungnahme. Dieser Einladung sollten Sie jedoch nicht folgen! Solche Anhörungen dienen meist dazu, Ihnen Aussagen zu entsperren, die Sie selbst belasten könnten.

Nutzen Sie stattdessen Ihr Schweigerecht und machen Sie keine Angaben zur Sache. Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und auf deren Grundlage eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Dopingstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden fast immer ohne Strafe eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.



Foto(s): Andreas Junge

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