Strafverteidigung: Akteneinsicht und Verteidigerstellungnahme im Ermittlungsverfahren

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Zu der Frage, ob man als Beschuldigter ohne Anwalt was sagen soll oder eher nicht, habe ich ja bereits in meinem Rechtstipp vom 18.10.2020 Strafverteidigung: was sagen oder nichts sagen? dezidiert Stellung genommen: nein, soll man nicht.

-- Wie aber geht es weiter, wenn man standhaft und erfolgreich "nichts" gesagt hat (technisch: keine Angaben zur Sache gemacht hat)?

Sinnhafter Weise beauftragt man dann einen Verteidiger seines Vertrauens. Dieser zeigt sich bei der Polizei als Verteidiger an, 

  • nimmt den Rat an den Mandanten nichts zu sagen, auf sich ("Auf meinen Rat hin macht mein Mandant derzeit keine Angaben zur Sache.");
  • sagt Vernehmungstermine ab ("Den von Ihnen angesetzten Vernehmungstermin am ... wird mein Mandant nicht wahrnehmen.")
  • bittet die Polizei, sich fernzuhalten ("Von weiteren Vernehmungsversuchen bitte ich Abstand zu nehmen." -- muss die Polizei freilich nicht beachten);
  • und versucht an die Akte zu kommen ("Bereits an dieser Stelle bitte ich um Akteneinsicht durch Übermittlung der Ermittlungsakte in mein Büro."), obwohl über die Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft entscheidet; wenn's etwas Größeres ist, ggf. mit dem Zusatz "Bitte legen Sie den Vorgang zur Entscheidung über mein Akteneinsichtsgesuch an den Referenten/die Referentin bei der Staatsanwaltschaft vor." -- manchmal klappt es ja. 

Generell hat man als Beschuldigter nur in Haftsachen einen Anspruch auf umgehende Akteneinsicht. Der Beschuldigte, der sich auf freiem Fuß befindet, muss sich gedulden.

Wenn dann die Akte da ist, dann muss ihr Inhalt besprochen werden und kann in den meisten Fällen auch eine sinnvolle Stellungnahme abgegeben werden. Das alte Anwaltsklischee, ein Strafverteidiger schreibe praktisch nichts, sondern plädiere langatmig in der Hauptverhandlung, ist m.E. nicht zutreffend. Ganz selten, dass ich keine Stellungnahme abgebe, weil es nichts gibt, was man sagen kann. Ganz oft gebe ich für meine Mandanten eine konzise , strukturierte Stellungnahme ab und das Verfahren kann noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft zur Einstellung gebracht werden.

Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt bzw. Verteidiger. Brauchen Sie einen Strafverteidiger? Sprechen Sie mich gerne an.

Foto(s): LIEB

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