Strafverteidigung: Verhalten gegenüber der Polizei

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Allgemeines Verhalten und Kodex

Auch wenn Sie frustriert und genervt sind, verhalten Sie sich gegenüber Beamten im Regelfall höflich und kurz angebunden. Sie plaudern nicht, Sie provozieren nicht. Das sollte klar sein. Sie sitzen oft am kürzeren Hebel und wir wollen uns nichts verspielen. Auch wenn es viele unangenehme Zeitgenossen gibt, wollen wir nicht vergessen, dass viele Menschen Sie aus taktischen Gründen aus der Ruhe bringen wollen, damit Sie sich möglicherweise verplappern. Viele Arten von Ungehorsam könnten zudem eine eigene Straftat gegen die Beamten darstellen. Die brauchen wir nicht auch noch.

Sie machen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch nachdem Sie Ihre Personalien angegeben haben und kontaktieren einen Anwalt, damit wir abklären können, bei welchen Handlungen Sie sich fügen müssen und bei welchen Sie sich verweigern dürfen.


Was dürfen die Beamten? / Polizeigewalt

Beamte sind im Regelfall dafür da, das Gesetz richtig anzuwenden und richtig durchzusetzen. Zur Durchsetzung des Gesetzes dürfen Sie – sofern erforderlich und angemessen – auch „handgreiflich“ werden. 

Wenn beispielsweise die Identität von Verdächtigen festgestellt werden muss, um das Strafverfahren zu sichern, dürfen sie dies durchsetzen. 

Man muss diese Maßnahmen dulden, wenn sie rechtmäßig sind. Sollte man sich dagegen wehren, macht man sich selbst strafbar (§§ 113, 114 StGB). Dies wird auch regelmäßig streng verfolgt. 

In den aller meisten Fällen sind die Maßnahmen der Polizisten auch tatsächlich rechtmäßig, auch wenn der Umgang oftmals wild aussieht.


Wann aber überschreitet diese Art von Handgreiflichkeit die Schwelle zur Polizeigewalt? 

Dies kann nur schwer verallgemeinert werden. Allgemein spricht man wohl eindeutig von Polizeigewalt, wenn die verhältnismäßige Intensität der Krafteinwirkung überschritten wird, also insbesondere bei Misshandlung, Folter und exzessiver Gewalteinwirkung. 

Das klingt ziemlich schwammig. Wann die Schwelle also überschritten ist, ist als betroffene Person in der jeweiligen Situation oft gar nicht so leicht zu bewerten.


Was also tun, wenn die Polizei mehr macht als sie dürfte bzw. rechtwidrig handelt? 

Kleinere Verstöße, die die Maßnahmen rechtswidrig werden lassen könnten, gibt der betroffenen Person dem Bundesgerichtshof zufolge kein Notwehrrecht. 


Der beste Tipp ist also, es gar nicht zur Eskalation kommen zu lassen, um in keiner Situation den Kürzeren zu ziehen. Die allermeisten Maßnahmen der Polizisten dürften rechtmäßig sein, also sollte man selbst versuchen, die Situation nicht aus der eigenen Position heraus eskalieren zu lassen. 

Kommt es doch zu übermäßigen Handgreiflichkeiten durch die Polizisten, versuchen Sie, so gut es geht zu erklären, dass Sie die Maßnahme für rechtswidrig halten, die Polizisten bitte ablassen mögen und man selbst keine Gefahr darstelle. Sie verlangen, dass die Polizisten sich ausweisen – denn das müssen Sie sodann tun. Man fügt sich zunächst den Handgriffen der Polizisten und versucht zu deeskalieren. 


Nur wenn man sich in einer akuten Situation vollkommen sicher sein kann, dass die Schwelle zur exzessiven, unverhältnismäßigen Gewalt überschritten ist und trotz Fügsamkeit und Deeskalation Ihrerseits keine Abmilderung der Maßnahmen eintritt, sollte man sich unter Ankündigung der Notwehr verteidigen. Denn dann steht einem ein Notwehrrecht gemäß § 32 StGB zu. 

Das Problem ist hierbei, dass es häufig zu Fehleinschätzungen der Situation kommt. Nimmt man als betroffene Person fehlerhaft an, dass die Handlungen der Polizei rechtswidrige Polizeigewalt darstellen und man wehrt sich hiergegen, macht man sich zum einen strafbar und zum anderen droht die Situation sodann gefährlich zu werden. Nimmt die Polizei an, dass man eine Gefahr für sich oder andere darstellen würde, nur weil man sich fälschlicherweise zur Wehr setzt, kann dies zu noch mehr Gewalt und Eskalation führen. Da Sie also selbst das Risiko dieser Fehleinschätzung aus der jeweiligen Situation heraus tragen, sollte die Notwehr nur der letzte Weg bei offenkundigen Fällen darstellen. 


Bei der Wahl, wie Sie sich zur Wehr setzen, müssen Sie dringend darauf achten, dass Sie nur das tun, was Ihnen dabei hilft, aus der Gefahrensituation zu entkommen. Keinesfalls darf man übermütig werden. Man darf zwar offiziell viel im Notwehrrecht, aber es darf nicht zu „krass“ werden.

Sollte die Polizei Ihnen Verletzungen zugefügt haben, kontaktieren Sie einen Arzt und lassen Sie Ihre Verletzungen attestieren und durch den Arzt fotografieren.
 Schreiben Sie sich ganz genau auf, was bei dem Vorfall passiert ist und was Sie beobachtet haben. Halten Sie sich an folgende Fragen:

  • Wann und wo kam es zu dem Vorfall? 
  • Was war der Anlass? 
  • Was wurde mit Ihnen gemacht? Schreiben Sie jede Handlung und Worte genau auf 
  • Was haben Sie getan? 
  • Wie war die Reihenfolge der Abläufe? 
  • Was wollten die Polizisten ursprünglich von Ihnen? Gab es Anweisungen der Polizisten? 
  • Wie haben Sie auf das Verlangen der Polizisten reagiert? 
  • Welche Verletzungen und weitere Folgen sind Ihnen entstanden? 
  • Wurden Sie medizinisch versorgt? 
  • Welche Polizisten waren vor Ort? Wie viele waren es? Wie viele waren an unmittelbaren Geschehen beteiligt? Notieren Sie sich ihre Daten (Namen, Dienststelle) und ihr Aussehen 
  • Notieren Sie sich die Kennzeichen der Polizeiautos 
  • Haben die Polizeibeamten währenddessen über Funk mit der Zentrale Kontakt aufgenommen? Wenn ja, was wurde besprochen? 
  • Waren Zeugen vor Ort? Wenn ja - notieren Sie sich die Kontaktdaten 
  • Gab es Notärzte oder Sanitäter? Wenn ja - notieren Sie sich die Kontaktdaten 
  • Wurden Sie festgenommen? 
  • Wo wurden Sie festgenommen (Welche Polizeiwache)? 
  • Wie lange wurden Sie festgenommen? 
  • Was wurde Ihnen mitgeteilt, wieso Sie festgenommen wurden? 
  • Wurden Sie über Ihre Rechte belehrt? 
  • Haben Sie die Gelegenheit bekommen, Ihre Anwältin zu kontaktieren? Ihre Angehörigen zu  kontaktieren? 
  • Wurde ein Richter zu deinem Vorfall kontaktiert? 
  • Was wurde Ihnen mitgeteilt, weswegen Sie sodann entlassen wurden? 


Bei rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei stehen Ihnen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zu.

Kontaktieren Sie sodann Ihre Anwältin des Vertrauens, um herauszufinden, ob es sich um illegale Polizeigewalt handelt und wie dagegen vorgegangen werden kann. 

Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut?

Rechtsanwältin Hannah Funke

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Telefonisch unter 0231 - 952 5041 oder per Mail unter info@funke-strafrecht.de

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Auf Wunsch kann die Kommunikation mit der Anwältin rein schriftlich verlaufen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Foto(s): Hannah Funke

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