Stratego Grund - Auflösung, BaFin und Schadenersatz

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Stratego Grund – weiterhin andauernde Auflösung

Der Dachfonds Stratego Grund befindet sich bekanntermaßen in der Auflösung. Die Landesbank Berlin Investment GmbH (LBB-Invest) hat die Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund mit Wirkung zum 31. Januar 2014 gekündigt. Der Stratego Grund wird in der Folge aufgelöst und die Rücknahme der Anteilsscheine bleibt ausgesetzt.

Vollzug der Auflösung des Stratego Grund Fonds

Das Verfügungsrecht über den Stratego Grund ging auf die Landesbank Berlin AG über. Diese hat die Vermögensgegenstände zu veräußern und den Gegenwert den Anteilinhabern anteilig zur Verfügung zu stellen.

Die in Abwicklung befindlichen Zielfonds werden wohl weiterhin ihre Immobilien veräußern und die Erlöse auch an den Stratego Grund ausschütten. Zusätzlich wird der Stratego Grund im Rahmen der gesetzlichen bzw. vereinbarten Rückgabefristen Anteile an nicht geschlossenen Zielfonds zurückgeben. Die frei gewordenen Mittel werden an die Anleger anteilig ausgeschüttet. Die letzte Ausschüttung erfolgte am 12.06.2014.

Kann mit den Ausschüttungen ein Kapitalverlust vermieden werden? Unserer Erfahrung nach haben Anleger eher mit großen Verlusten zu rechnen, so Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Justus Rechtsanwälte.

Stratego Grund und BaFin: Dauer der Auflösung

Nach Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist angestrebt, den Fonds bis zum 30.03.2018 aufzulösen. Der gesamte Bestand an Zielfonds soll veräußert werden. Mitteilungen einiger von uns vertretenen Anleger haben ergeben, dass die Auflösung bis zum 31.05.2015 angestrebt wird. Letztlich ist die Dauer jedoch nicht genau bestimmbar, da die Veräußerung des Bestandes von verschiedenen Faktoren abhängt. Unter Umständen kann die Auflösung auch bis zum 30.03.2018 andauern.

Justus rät: Schadenersatzforderungen gegen die Berliner Sparkasse

Aus unserer Sicht sollte man das Ende der Auflösung nicht weiter abwarten, sondern die Banken in Haftung nehmen, denen die Entwicklung offener Immobilienfonds schon bekannt war und welche dennoch vielfach den Stratego Grund als kapitalerhaltenes Produkt anboten, ohne auf das Risiko der Aussetzung aufmerksam zu machen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat in nahezu allen Verfahren positive Urteile sowie angemessene Vergleiche mit der Sparkasse erzielen können.

Geschädigte Anleger sollten beachten, dass auch während der Auflösungsphase Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken der Verjährung unterliegen und bei einem Zuwarten bis zum Ende der Auflösung solche Ansprüche dann möglicherweise bereits verjährt sind. Die Verjährung droht jedenfalls spätestens Ende 2015.

Lesen Sie mehr zur Interessengemeinschaft Stratego Grund unter:

http://www.kanzleimitte.de/stratego-grund---interessengemeinschaft-_1481.html


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