Streit mit Nachbarn, dem Ex-Partner, dem Kollegen oder dem Chef? Mediation kann helfen

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Kann man mithilfe einer professionellen Mediation tatsächlich Streit in jedem Lebensbereich beilegen?

Die schlechte Nachricht zuerst: Die Antwort lautet ganz klar nein. Dies ist zwar sehr bedauerlich, aber auch verständlich, denn es gibt Rechtsstreitigkeiten, bei denen es nur ein „richtig“ oder „falsch“, bzw. ein „entweder“ oder ein „oder“ gibt. Bei manchen Streitigkeiten geht es nicht um emotionale Belange, sondern ausschließlich um harte Fakten mit der Folge, dass eine Auseinandersetzung mittels gerichtlicher Hilfe sinnvoll und auch notwendig ist. Andernfalls würden die Gerichte schließlich ihre Berechtigung verlieren.

Aber nun die gute Nachricht: Eine Vielzahl von Streitigkeiten kann außergerichtlich beigelegt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die Bereitschaft der Beteiligten, sich auf ein Mediationsverfahren einzulassen.

Worum geht es bei einer Mediation überhaupt? Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stammt aus dem Lateinischen. Eine Mediation ist ein Verfahren, in dem ganz freiwillig unter Anleitung eines Mediators konstruktiv Konflikte gelöst werden. Der allparteiliche Mediator hilft bei der Lösungsfindung. Er moderiert das Verfahren und bietet Hilfestellungen an, aber er trifft selbst keine eigenen Entscheidungen bezüglich der Konfliktlösungen, sondern überlässt dies vielmehr den Konfliktparteien selbst. Die Folge ist, dass die Parteien mit dem Ergebnis zufrieden sind, weil sie es selbst geschaffen haben. Dies hat weiter zur Folge, dass sie sich an dem Ergebnis in der Folgezeit orientieren werden, beispielsweise an den Regelungen, die am Ende des Verfahrens aufgestellt werden, weil sie es sind, die diese Regeln vereinbart haben und keine dritte Person.

Dies ist auch gleichzeitig der Vorteil einer Mediation gegenüber einem herkömmlichen Rechtsstreit. Während bei einem Prozess ein Richter ein Urteil fällt, bei dem eine Partei obsiegt und die andere Partei unterliegt bzw. teilweise obsiegt und teilweise unterliegt, gehen aus einer Mediation beide Parteien mit erhobenen Köpfen als Sieger hervor. Es kommt zu einer sogenannten Win-Win-Situation. Auch wenn in einem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen wird, der vordergründig den Anschein erweckt, als würde er den Bedürfnissen beider Parteien gerecht werden, so fühlt sich meist dennoch eine Partei, wenn nicht sogar beide, übervorteilt. Die Folge: Unzufriedenheit. Anders bei einer Mediation, da, wie bereits gesagt, kein Dritter die Entscheidung fällt, sondern diese einzig und allein auf den Wünschen und Ideen der Beteiligten selbst basiert.

Nun zurück zu der Ausgangsfrage, d. h. zu der Frage, welche Streitigkeiten im Wege eines Mediationsverfahrens beigelegt werden können.

Im Bereich des Arbeitsrechts kommt es zum Beispiel immer wieder zu Problemen zwischen dem Chef und einem Mitarbeiter. Der Chef überlegt sich, wie er den Mitarbeiter „loswerden“ kann. Da eine Kündigung oftmals mit Problemen verbunden ist, weil sie nicht gerechtfertigt wäre und der Arbeitgeber sich erheblichen Kosten ausgesetzt sieht, „ärgert“ er den Arbeitnehmer noch mehr, um ihn zu einer eigenen Kündigung zu veranlassen. Im Gegenzug überlegt sich der Mitarbeiter, ob er freiwillig kündigen soll, weil das Arbeitsklima für ihn von Tag zu Tag unerträglicher wird. Hat er ein alternatives Jobangebot, wird er vermutlich die Kündigung bei seinem Arbeitgeber einreichen. Hat er hingegen noch keine neue berufliche Perspektive, wird er in seinem Job ausharren und vermutlich aufgrund der angespannten Situation derart psychisch erkranken, dass er arbeitsunfähig wird. Hier bietet sich zweifellos die Durchführung eines Mediationsverfahrens an. In einem solchen Verfahren kristallisieren sich die Probleme, die die Kontaktparteien miteinander haben, heraus. Oftmals ist der anderen Partei der Standpunkt der Gegenseite mangels entsprechender Kommunikation gar nicht bekannt. Erst wenn die Positionen und die sich dahinter verbergenden Interessen bekannt sind, kann nach Lösungen der Probleme gesucht werden. Einer erfüllenden, guten weiteren beruflichen Zusammenarbeit steht dann nichts mehr im Wege.

So ist es beispielsweise auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Oft ist es gar nicht die Hecke, die über die Mauer des Nachbarn wächst, die ursächlich für den Streit ist, sondern diese Hecke ist nur der Auslöser gewesen. Kommunizieren die Nachbarn miteinander im Wege einer Mediation, wird schnell klar, wo die eigentlichen Probleme liegen. So können diese zur beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden und ein friedvolles nachbarschaftliches Miteinander kann wieder gelebt werden.

In einem familienrechtlichen Verfahren beispielsweise wird sich um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gestritten. Auch dieser Streit ist oft nur vorgeschoben. Die eine Partei wurde von der anderen Partei verlassen, so verlässt zum Beispiel der Ehemann nach längerer Zeit seine Ehefrau für eine neue Lebenspartnerin. Die Ehefrau ist derart enttäuscht und gekränkt, dass sie sich an dem treulosen Ehemann „rächen“ will. Sie überlegt sich, wie sie ihrem Ex-Mann am meisten Schmerzen bereiten kann und greift zu einem der härtesten Mittel überhaupt, nämlich dem Entzug der Kinder. Dass damit im Prinzip niemandem geholfen ist, ist auch der Ehefrau bewusst, doch sie weiß in ihrer Verletzung keinen anderen Ausweg. In einer Mediation werden diese Probleme besprochen und Konflikte gelöst.

Die vorgenannten Beispiele sollen nur ein kurzer Auszug aus dem sein, welche streitigen Sachverhalte mittels einer Mediation beigelegt werden können. Wenn Sie also nicht sicher sind, ob ein Gericht mit der Lösung der Streitereien befasst werden soll oder ob eventuell die Möglichkeit besteht, die Konflikte mittels Mediation beizulegen, so kontaktieren Sie ganz unverbindlich einen Mediator. Schildern Sie den Sachverhalt und er wird Ihnen in aller Ausführlichkeit erläutern, ob eine Mediation in ihrem konkreten Fall erfolgversprechend ist.


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