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Stromanbieter 365 AG verweigert Bonus bei Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel

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Nach meinen letzten beiden Beiträgen vom 27.11.2014 (www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html) und vom 16.04.2015 zu diesem Thema (www.anwalt.de/rechtstipps/stromanbieter-ag-verweigert-bonus-update_068488.html) gibt es wieder aktuelle Entwicklungen, die ich der interessierten Öffentlichkeit gerne mitteilen möchte.

Zwischenzeitlich berichten Mandanten über eine neue Variante der 365 AG, um den versprochenen Neukundenbonus zu verweigern.

Einige Wochen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten erhält der Kunde per E-Mail folgendes Angebot: 
Wenn er den Vertrag um 12 Monate verlängert, bekommt er eine Preisgarantie für diese 12 Monate und einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 50,00 EUR. Um sich für diese Aktion anzumelden, muss der Kunde auf der Internetseite der 365 AG an entsprechender Stelle in einem Formular seine Vertragsdaten eingeben und dies durch einen Klick bestätigen. Dass mit Abgabe dieser Erklärung ein (sofortiger!) Wechsel in einen anderen Vertrag verbunden sein und somit der ursprüngliche Wechselbonus verfallen soll, wurde im Rahmen des Angebots durch die 365 AG nicht erwähnt und war nach Darstellung der Mandanten für sie auch nicht erkennbar. Sie gingen in der Regel davon aus, dass der bestehende Tarif nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit lediglich verlängert wird.

Erst nach Erhalt der Jahresabrechnung für den vorangegangenen Belieferungszeitraum erfährt der Kunde, dass die 365 AG sich mit der Begründung weigert den Bonus zu berücksichtigen, der Kunde habe vor Ablauf der vereinbarten Mindestlieferzeit von 12 Monaten den Tarif gewechselt und könne deshalb nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 365 AG keinen Bonus verlangen.

Es sollte daher auch hier eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Rechtsanwalt erfolgen und bei Erfolgsaussicht der Anspruch auf Auszahlung des Bonus durch Kunden verfolgt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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