Strunz Kapital: Bafin warnt! Betrugsverdacht! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und "Festgeldanlagen" Strunz Kapital", angeblich ansässig in der Gontardstraße 11 in Berlin und handelnd unter der Website strunz-kapital.com sind Anleger offensichtlich einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zwar bietet Strunz Kapital unter strunz-kapital.de diverse Anlagen z.B. in Form von "Festgeldern" an und wirbt mit "Ihre Finanzen, Unser Know-How!- Ihr Vermögen. Ihre Zukunft. Unsere Expertise."" und stellt sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln will, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin  zu verfügen.

Denn die BaFin warnt mit Warnhinweis vom 18.03.2025 vor der Website strunz-kapital.com und teilt mit, dass die Betreiber unter strunz-kapital.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten würden.

Bei der angegebenen Adresse in der Gontardstraße 11 in 10178 Berlin befindet sich ein Büroservice-Anbieter, ob es sich bei der angegebenen Geschäftsadresse somit um mehr als eine "Briefkastenadresse" handelt ist fraglich.

Damit steht fest, dass Anleger hier einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen sind, und somit auch die konkrete Gefahr besteht, dass Anleger hier einem "Festgeldbetrug" zum Opfer gefallen sind und  die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. "IBAN-Tricks", wie diverse "Festgeldbetrugsfälle" der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei "van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten. Denn das Geld wird zwar überwiesen, es ist aber zweifelhaft, ob es wirklich als Festgeld angelegt wird, wie angegeben. Widrigstensfalls könnten fremde Dritte Zugriff auf das Konto haben und das Geld abheben, was eiligst geprüft und vermieden werden sollte.

Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen. 

Anleger, die Gelder z.B. in Form von "Festgeld" über Strunz Kapital, www.strunz-kapital.com angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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