Studienplatz Medizin: Nicht allein Abi und TMS sind relevant

  • 3 Minuten Lesezeit

Wer Medizin studieren will, braucht langen Atem und einen starken Willen: nicht nur das Medizinstudium ist anspruchsvoll, schon der Weg zum Studienplatz kann hart und steinig sein.

Denn um Studienplätze muss man sich im Fachbereich Medizin bewerben, da regelmäßig sehr viel mehr junge Leute Medizin an einer deutschen Hochschule studieren wollen, als Studienplätze zur Verfügung stehen.

In Auswahlverfahren entscheiden die Hochschulen dann, wer einen der heiß begehrten Studienplätze ergattert, wer nicht. Bei der Entscheidung über eine Studienplatzbewerbung sind dann allerdings nicht nur Abiturnote und/oder ein TMS maßgeblich.

Frühzeitig Weichen stellen

Bei Entscheidungen über die Ablehnung einer Bewerbung um einen Medizin-Studienplatz wird u.a. berücksichtigt, ob der bisherige Werdegang der Bewerber eine gewisse Affinität zum Fachbereich Medizin bzw. zum Bereich der Naturwissenschaften erkennen lässt. Wer z.B. bereits in der Schule naturwissenschaftliches Interesse zeigte, weil er beispielsweise Leistungskurse wie Biologie oder Chemie belegt hat, punktet unter Umständen bereits damit.

Tipp! Wer als Schüler darüber nachdenkt, später ggf. Medizin zu studieren, sollte sich also Gedanken machen, den Schwerpunkt im Abitur auf die Naturwissenschaften zu legen. Das gilt allerdings nur, wenn man hier auch die besten Noten erzielen kann.  

Aber auch wer z.B. außerschulisches Engagement im naturwissenschaftlichen Umfeld belegen kann, darf damit rechnen, dass das im Rahmen einer Bewerbung positiv berücksichtigt wird bzw. sogar positiv berücksichtigt werden muss. Teilnahmen an naturwissenschaftlichen Wettbewerben (z.B. Jugend forscht) sollten also in einer Bewerbung für einen Medizinstudienplatz nicht unerwähnt bleiben!

Engagement im sozialen Bereich oder passende Ausbildung

Aber auch wer sich bereits vor dem Studium sozial engagiert und damit eine gewisse Affinität für medizinische Berufe zeigt, kann darauf hoffen, dass das entsprechend positiv im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz Medizin berücksichtigt wird. So ist z.B. ein Faktor für die Bewertung von Studienplatzbewerbungen, ob derjenige bzw. diejenige sich z.B. bei ehrenamtlichen Organisationen im Sozialwesen oder Gesundheitswesen engagiert hat.

So kann ein Engagement bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei einem Rettungsdienst positiv berücksichtigt werden, genauso wie ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder eine Beteiligung am Bundesfreiwilligendienst. Und nicht zuletzt zahlen beispielsweise auch Praktika z.B. bei einer Arztpraxis positiv auf eine Bewerbung um einen Medizinstudienplatz ein. 

Einen noch stärkeren positiven Effekt auf das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz Medizin hat dann natürlich eine entsprechende Berufsausbildung, z.B. im Bereich Krankenpflege, Rettungswesen oder Altenpflege, oder das erfolgreiche Absolvieren von Lehrgängen z.B. im Sanitäts- und Rettungswesen.

Quereinstieg und Auslandsstudium

Wer dennoch nicht direkt mit einer Bewerbung um einen Studienpatz an einer medizinischen Fakultät einer Hochschule in Deutschland erfolgreich ist, kann einen Studienplatz allerdings auch über einen Umweg ergattern. Dafür eignen sich vor allem zwei Wege:

  1. Bevor man mit dem Medizinstudium beginnt, studiert man zunächst eine Naturwissenschaft wie z.B. Biologie, Chemie oder Biochemie. Das eröffnet die Möglichkeit, bereits Studienbescheinigungen zu erwerben, die relevant für ein Medizinstudium sind. Dass man mit einem solchen Studienfachwechsel bzw. Quereinstieg einen Medizinstudienplatz erhält, ist aber nicht garantiert.
  2. Alternativ kann man zunächst im Ausland Medizin studieren (Auslandsstudium), z.B. in Österreich, Tschechien oder Ungarn. Hat man hier dann bereits erste Prüfungen erfolgreich abgelegt (z.B. Vorklinik), bewirbt man sich um einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule. Gelingt das nicht, kann man sich ggf. mithilfe einer Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester an einer deutschen Hochschule einklagen.

Wartesemester abgeschafft

Ein Faktor für Bewerbungen um einen Studienplatz Medizin, auf den sich Generationen von Studienwilligen verlassen konnten, fällt 2022 allerdings weg: Wartesemester werden künftig schlichtweg nicht mehr berücksichtigt, wenn es um die Vergabe von Studienplätzen geht.

Dass diese gesetzliche Neuregelung rechtmäßig ist, wurde bereits gerichtlich entschieden.

Studienplatzklage? Warum nicht!

Wenn trotz allem die Bewerbung an deutschen Hochschulen scheitert, ist es absolut berechtigt, über eine Studienplatzklage nachzudenken. Denn:

  • Häufig müssten Hochschulen eigentlich mehr Studienplätze vergeben, als sie es tun. Hier kann man dann versuchen, auf dem Klageweg an einen dieser außerkapazitären Studienplätze zu gelangen.
  • Nicht selten kommt es bei konkreten Entscheidungen der Hochschulen über Bewerbungen zu Fehlern im Verfahren, die die Entscheidung rechtlich angreifbar machen (z.B. Nichtberücksichtigung von relevanten Entscheidungsfaktoren).
  • Nicht zuletzt kann die Rechtsgrundlage für das Entscheidungsverfahren der Hochschule nicht rechtmäßig sein, was konkrete Einzelfallentscheidungen ebenfalls unwirksam machen kann.

Sie haben Fragen zum Thema Studienplatzbewerbung oder Studienplatzklage im Fachbereich Medizin? Kontaktieren Sie mich gerne! Sie erreichen mich telefonisch in Köln unter 0221/1680 6590 oder über das anwalt.de-Kontaktformular. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen

Beiträge zum Thema