Studienplatzklage- Sommersemester 2010

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Wollen Sie Medizin oder Zahnmedizin studieren? Oder auch einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang, verfügen jedoch nicht über den geforderten Numerus Clausus für Ihr Fach? Dann sollten Sie sich einmal mit der Möglichkeit beschäftigen, sich Ihren Studienplatz per Gerichtsweg zu sichern. In den beliebten medizinischen Studiengängen ist das Verfahren über die Studienplatzklage mittlerweile schon ein gängiger Weg für viele Studienplatzbewerber, die einen unbedingten Studienwunsch haben, jedoch nicht Jahre auf Ihren Wunschstudiengang warten möchten. Mittlerweile liegen die Wartesemester zwischen 10-12 - Tendenz steigend. Das ist ein Wartezeitraum, der fast nicht tragbar ist und sich daher viele Studenten schließlich gegen ihren Berufswunsch oder ihr Wunschstudium entscheiden.

Dies müssen Sie jedoch nicht!

Die Erfolgschancen auf einen Studienplatz erhöhen sich, wenn Sie mehrere Universitäten parallel auf die Vergabe eines Studienplatzes verklagen. Die Studienplatzklage ist in der Regel völlig unabhängig von der Wartezeit und der Abiturnote.

Die Universitäten werden bei einer Studienplatzklage auf die Zulassung „außerhalb der festgesetzten Kapazität" verklagt, das bedeutet, dass die Uni dahingehend verklagt wird, dass sie nicht alle möglichen Kapazitäten bei der Vergabe von Studienplätzen ausgeschöpft hat. Kann man der Universität Berechnungsfehler bei der Berechnung zu vergebender Studienplätze nachweisen, verpflichtet das Gericht die Universität zur Schaffung weiterer Studienplätze. Die Gerichte überprüfen anhand der gesetzlichen Vorgaben und der Verhältnisse der Universität die Kapazitätsberechnung der Universität. Daher sind die Verfahren auch völlig unabhängig von der Note und Wartezeit, da die Kläger bei der Schaffung weiterer Studienplätze von der Aufdeckung der nicht voll ausgeschöpften Studienplätze profitieren und daher eine Zulassung „außerhalb" des regulären ZVS-Zulassungsverfahren stattfindet. Daher nennen sich die Studienplatzklagen auch „außerkapazitäre" Klageverfahren oder „Kapazitätsklagen".

Bei der Einreichung der Studienplatzklage sind unbedingt spezialisierte Rechtsanwälte auf diesem Rechtsgebiet zu beauftragen, da die Verfahren und Rechtsgrundlagen sehr kompliziert sind und viele verschiedene und länderunterschiedliche Form- und Fristfragen zu beachten sind, die ein Anwalt ohne einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt nicht in der Lage ist zu überschauen und zu beachten.

Für das Sommersemester 2010 laufen die ersten Fristen bei einigen Hochschulen schon am 15.01.2010 ab, spätestens sind die Studienplatzklagen jedoch bis Mitte April 2010 einzulegen. Kümmern Sie sich möglichst früh um Rechtsrat, um die größte Auswahl der möglichen und erfolgsversprechenden Universitäten voll ausschöpfen zu können.

Auch Medizinstudenten aus Ungarn oder Studenten, die die Zulassung in höhere Fachsemester begehren, sollten sich unbedingt bei einem fachkundigen Anwalt über die Erfolgschancen einer Studienplatzklage informieren, da dort aus eigener Erfahrung sehr gute Erfolgschancen bei der parallelen Klageführung gegen verschiedenste Universitäten bestehen und den Studienplatz-Bewerbern so das Wunschstudium ermöglicht werden kann.

Unsere Kanzlei ist für Sie in dem Bereich rund um die Uhr erreichbar und entwickelt für Sie eine individuelle und zielorientierte Klagestrategie bei der Auswahl der richtigen und zu verklagenden Universitäten.

Mirjam Rose- Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Rose

Reichensand 3

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