Studiocanal GmbH lässt wegen Film „Cuban Fury – Echte Männer Tanzen“ abmahnen

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Die Studiocanal GmbH hat Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München beauftragt, die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Cuban Fury – Echte Männer Tanzen“ zu verfolgen. Von den Abmahnungsempfängern wird eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Folgende Checkliste sollten Sie beachten, wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten für das Filmwerk „Cuban Fury – Echte Männer Tanzen“ erhalten haben:

Eine Abmahnung darf nicht ignoriert werden!!!

Sollten Sie die Abmahnung ignorieren, riskieren Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Der Empfänger einer Abmahnung ist verpflichtet, auf diese Abmahnung zu reagieren. Es muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Fälschlicherweise glauben viele, dass die Abmahnung per Einschreiben verschickt werden muss, dem ist nicht so. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass die Abmahnung abgeschickt wurde.

Keine voreilige Unterschrift leisten!!!

Habe Sie einmal eine unterschriebene Unterlassungserklärung abgegeben, kann diese nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in „Zeitnot“ oder aus „Panik“ unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist einLeben lang gültig. Seien Sie vorsichtig insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Es ist häufig der Fall, dass diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst sind und für den Abgemahnten ungünstige Regelungen enthalten, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer modifizierten Form abgegeben werden.

Frist nicht verpassen!!!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches sehr oft ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Daher gilt ...

Bewahren Sie Ruhe – Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter 030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu: berlin@shrecht.de

 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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