StVO-Novelle bringt neue und erhöhte Bußgelder

  • 1 Minuten Lesezeit

Ab dem 28.04.2020 gilt die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung in Deutschland, welche u. a. eine Reihe von neuen Regelungen und erhöhten Bußgeldern insbesondere für Autofahrer mit sich bringt. So enthält die StVO u. a. folgende neue Regelungen: 

  • Die wohl für viele Autofahrer bedeutsame Ahndung von geringen Geschwindigkeitsverstößen gilt es zu kennen. So wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bereits ein Monat Fahrverbot verhängt.
  • Auch Halt- und Parkverstöße werden ab sofort härter sanktioniert. Insbesondere für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro fällig.
  • Es gilt für Autos ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen sind die mit einer gestrichelten weißen Linie auf der Fahrbahn gekennzeichneten "Radwege". Das Halten und Parken auf Rad- und Gehwegen oder Schutzstreifen für Radfahrer wird mit einer Geldbuße bis zu 100 € geahndet. Bei schwereren Verstößen ist zudem der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.
  • Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, auch ohne Eintritt einer konkreten Gefahr oder Behinderung der Rettungskräfte, drohen Bußgelder von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot, sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Gleiches gilt für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse.
  • Für die Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t ist nunmehr geregelt, dass diese beim Rechtsabbiegen innerorts nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße in Höhe von 70 Euro geahndet werden.

Daneben werden weitere Geldbußen, wie z. B. für das sog. Auto-Posing, fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- oder Aussteigen angehoben oder zum Teil sogar verdoppelt. 

Mit der StVO-Novelle gibt es daher einige neue Regelungen für Autofahrer, die man kennen sollte, um die spürbar verschärften Bußgeldregelungen, ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister zu vermeiden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Felix Nobbe

Beiträge zum Thema