Südkorea plant Verbot von Kryptowährungen

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Experten warnen schon lange vor möglicher Blase – Betroffene sollten anwaltlichen Rat einholen:

Die Wirtschaftswoche berichtete am 11. Januar 2018 von Südkoreas geplantem Verbot des Handels mit Kryptowährungen. Derzeit soll die südkoreanische Regierung einen Gesetzesentwurf vorbereiten, der den Börsenhandel mit Kryptowährungen untersagt.
Auch der US-Senat möchte sich Insidern zufolge ab Februar umfassend mit den Risiken von Kryptowährungen wie Bitcoin auseinandersetzen.
Aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowährungen, insbesondere bei Bitcoin, rechnen bereits einige Experten mit einer Blase. Im Gegensatz zum klassischen Geld können Kryptowährungen keine Wertstabilität gewährleisten. Während Bitcoin im Dezember auf einen Rekordwert von mehr als 19.000 Dollar stieg, fiel der Wert einige Tage später jedoch um mehr als 28 Prozent. 

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärte im Dezember vergangenen Jahres, dass Anleger in Niedrigzinsphasen bereit sind, höhere Risiken einzugehen. Aber sei eine solche Risikobereitschaft nicht bei jeder Kryptowährung angebracht, da sich nicht jede am Markt durchsetzen könne und somit im schlimmsten Fall für Anleger Totalverluste drohen könnten. Die zahlreichen Spekulanten und windigen Geschäftemacher am Markt tragen der BaFin zufolge zu den massiven Kursschwankungen bei.
Zwei der Gründe für die starken Schwankungen könnten zum einen die kaum vorhandenen Regelungen und zum anderen die strengen Reaktionen der Politik auf Kryptowährungen sein. Die Regulierungsbemühungen von Südkorea und China ließen den Kurs von Bitcoin nahezu einbrechen.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

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