Swiss Financial Services AG / sparzinsinvest.de - Hände weg! Anwaltsinfo

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Der Verkauf von sog. "TikTok-" Aktien durch mutmaßlich unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter scheint derzeit ein "Renner" zu sein.

Jüngst hatten wir die Firma "Burberryinvest" vorgestellt, die diese Aktien "unters Volk" bringen möchte. Jetzt erhalten wir Kenntnis von einer weiteren Gesellschaft namens "Swiss Financial Services AG" bzw. sparzinsinvest.de, die mit diesem vermeintlich lukrativen Angebot hausieren geht. Konkret täuscht die Gesellschaft dem anlagesuchenden Publikum vor, bei ihr Aktien der Beijing Bytedance Technology Ltd. ("TikTok-Aktien") kaufen zu können.

Hierbei macht sich die Gesellschaft mutmaßlich die aktuelle Börsen-Rallye insbesondere bei den weltweiten Technologie-Aktien zugute, um Aufmerksamkeit bei einem renditehungrigen Investorenpublikum zu erzeugen.

Bitte machen Sie sich klar:

In der Vergangenheit sind immer wieder Meldungen von Betrugsversuchen bekanntgeworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden nach Zahlung durch den Käufer bzw. die Käuferin jedoch nicht geliefert, und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. 

"Vor einigen Jahren war dies immer wieder die Tesla-Aktie, die Anleger angeblich mit einem riesigen Kursabschlag außerhalb der Börse erwerben konnten, die aber - natürlich nach erfolgter Vorkasse - dann nie von dem Anbieter geliefert worden sind. Und es hat uns dann große Mühe gekostet, das Geld für die Mandanten zurückzuholen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner.

"Nun also dasselbe Spiel, derselbe Versuch mit der TikTok-Aktie", so Rechtsanwalt Kurdum.

"Kaufen Sie bitte keine TikTok-Anbieter über diese Gesellschaft!"

Von daher - bitte seien Sie vorsichtig, kaufen Sie dort keine Aktien!

Zudem warnt auch die Finanzaufsicht Bafin jüngst vor Angeboten der im schweizerischen Zürich ansässigen Swiss Financial Services AG. Die Gesellschaft bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dafür hat sie aber keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). 

Interessant auch: Nach Bafin-Hinweis ist einbezogen in die angebliche Vermittlungstätigkeit eine Gesellschaft Fire Financial Service Limited, New York, Vereinigte Staaten. Ihre Eintragung in das Unternehmensregister des Staates New York konnte nicht festgestellt werden. Der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Prospekt nach dem sog. Wertpapierprospektgesetz (WpPG) liegt ebenfalls nicht vor.

Sog. Identitätsbetrug  zu Lasten der Raisin Bank AG

Blicken wir zudem gemeinsam auf die Webseite "sparzinsinvest.de": 

Danach bietet die Gesellschaft darüber hinaus an, Festgeldanlagen bei europäischen Banken zu vermitteln. Zudem werden auf der Website weitere Kapitalanlagemöglichkeiten aufgeführt, darunter „Aktien und IPO“. Die Abkürzung IPO steht für den englischen Begriff Initial Public Offering, der das erstmalige öffentliche Angebot von Wertpapieren eines Unternehmens bezeichnet.

Im Impressum der Website behauptet der Betreiber, Mitglied der Raisin Unternehmensgruppe zu sein, und nimmt ausdrücklich Bezug auf die Raisin Bank AG, die bei der BaFin als Kreditinstitut registriert ist. 

Diese Angaben sind aber nach Angaben der Bafin falsch, es besteht keine Verbindung zwischen der Raisin Bank AG und der Swiss Financial Services AG bzw. der Website sparzinsinvest.de. 

Noch schlimmer also - es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Warum unser Warnhinweis?

Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Im einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Für TikTok-Aktien ist aber kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht worden. 

Nochmal Christian-Albrecht Kurdum, Partner der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Späth und Partner: "Wer bei dieser Firma bereits Geld investiert hat, suche sich schleunigst anwaltlichen Rat. Hier liegen die typischen Anzeichen eines klassischen Betrugs vor. Vermeiden Sie jeglichen weiteren eigenen Kontakt mit der Firma. Sichern Sie alle Kontaktdaten, Notizen, mails und sonstigen Informationen aus dem Verkehr mit Swiss Financial Services AG.

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.

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