Tabelle mit der Höhe des Unterhalts für die Ehefrau – gibt’s sowas?
- 8 Minuten Lesezeit

Gibt es eine Tabelle, anhand der man aufgrund des Gehalts des Noch-Partners seinen zu erhaltenden Unterhalt einfach ablesen kann? Wir haben uns dieser beliebten Nachfrage einmal angenommen und stellen Ihnen weiter unten tatsächlich so eine Tabelle zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Werte der Tabelle jeweils nur für ein Paar mit bestimmten Voraussetzungen (Idealbeispiel) gilt, zum Beispiel, dass 1 Partner kein Einkommen hat, es keine Kinder gibt und beide Partner zur Miete wohnen. Außerdem kann so nur der Trennungsunterhalt ermittelt werden, nicht der nacheheliche Unterhalt. Als grobe Orientierung dient Ihnen diese Auflistung sicher dennoch, und wenn Sie es genau und rechtssicher wissen wollen, empfehlen wir Ihnen unsere anwaltliche Unterhaltsberechnung:
Jetzt Unterhalt online berechnen lassen
Bei uns können Sie jede Unterhaltsart berechnen lassen, neben Trennungsunterhalt also z.B. auch Kindesunterhalt. Sie haben dabei drei große Vorteile:
1) Es geht ganz einfach, ist von zu Hause aus möglich, da komplett online, und äußerst kostengünstig.
2) Der Service steht dabei sowohl für Unterhaltsfordernde als auch Unterhaltszahlende für eine Überprüfung zur Verfügung. Sie gelangen zu unserem Formular über folgenden Link:
3) Das Beste ist jedoch: Sie versenden Ihre Informationen (geht auch per PDF-Antrag, hier ebenfalls von iurfriend-kanzlei.de downloadbar) an uns, wodurch wir den Aufwand für eine Berechnung einschätzen können, und erst danach entscheiden Sie sich für oder gegen eine Beauftragung! Mit Ausfüllen des Formulars zahlen Sie noch nichts.
Worum geht es beim Trennungsunterhalt? Wann wird er wichtig?
Trennungsunterhalt bedeutet, dass ein Ehepartner nach der Trennung dem anderen Geld zahlt, um dessen Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt, wenn einer der beiden finanziell schwächer gestellt ist. Die Regelung soll dabei helfen, den Alltag nach der Trennung zu bewältigen. Es geht nicht um eine dauerhafte Versorgung, sondern darum, den Übergang bis zur Scheidung zu erleichtern.
Wichtig: Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Der Titel „Tabelle für den Trennungsunterhalt der Ehefrau“ ist aufgrund der besseren Auffindbarkeit so gewählt. Egal, ob Mann oder Frau – der Partner, der finanziell besser gestellt ist, kann verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen.
Beispielhafte Tabelle, wie viel Trennungsunterhalt Ehefrau oder Ehemann ohne eigenes Einkommen erhalten könnte
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Unterhaltsbeträge für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des besserverdienenden Partners (Partner A).
Tabelle
Bereinigtes Nettoeinkommen (€) | Voller Trennungsunterhalt (€) | Gekürzter Trennungsunterhalt (€) |
1.800 | (729) | 200 |
2.100 | (850) | 500 |
2.500 | (1.012) | 900 |
2.900 | 1.174 | Trennungsunterhalt wird nicht gekürzt |
3.300 | 1.336 | Trennungsunterhalt wird nicht gekürzt |
3.700 | 1.498 | Trennungsunterhalt wird nicht gekürzt |
4.100 | 1.660 | Trennungsunterhalt wird nicht gekürzt |
4.500 | 1.822 | Trennungsunterhalt wird nicht gekürzt |
Erklärung der Rechenschritte:
- Einkommen bei Mindestlohn (12,41 €/Std):
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt das bereinigte Nettoeinkommen gerundet 1.800 € (Steuerklasse III, nach Abzügen). - Erwerbstätigenbonus:
10 % von 1.800 € = 180 € verbleiben dem Unterhaltspflichtigen als Anreiz zur Erwerbstätigkeit. - Unterhaltsrelevantes Einkommen:
1.800 € - 180 € = 1.620 €. - Trennungsunterhalt (45 %):
45 % von 1.620 € = 729 €. - Prüfung des Selbstbehalts (1.600 €):
Nach Zahlung des vollen Unterhalts (729 €) bliebe dem Unterhaltspflichtigen:
1.800 € - 729 € = 1.071 €.
Das ist unterhalb des Selbstbehalts, der Unterhalt wird gekürzt. - Angepasster Unterhalt:
Nur der Betrag, der über den Selbstbehalt hinausgeht, kann gezahlt werden:
1.800 € - 1.600 € = 200 €.
Anmerkung 1: Selbstbehalt
Der Trennungsunterhalt wird nicht mehr gekürzt, sobald das Einkommen des unterhaltspflichtigen Partners hoch genug ist, um den vollen Unterhalt zu zahlen und dabei seinen Selbstbehalt von 1.600 € einzuhalten. Das ist in der Tabelle ab einem bereinigten Nettoeinkommen von etwa 2.900 € der Fall. Ab diesem Punkt kann der volle Unterhalt gezahlt werden, ohne dass der eigene Lebensunterhalt gefährdet ist.
Anmerkung 2: Idealbeispiel
Die Berechnungen in der Tabelle folgen der korrekten Formel, das Szenario ist jedoch stark vereinfacht. Nicht jedes Paar ist kinderlos, wohnt nicht im eigenen Haus oder kann Schulden geltend machen. Davon, dass dies nicht der Fall ist, gehen die Berechnungen nämlich aus.
In der Realität spielen viele Faktoren eine Rolle, die den letztendlichen Betrag beeinflussen können. Welche das sind, erfahren Sie jetzt.
Was beeinflusst den Trennungsunterhalt?
Die tatsächliche Höhe des Trennungsunterhalts wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Jeder Fall ist individuell, und die hier genannten Punkte sind oft entscheidend:
Kinder und Kindesunterhalt
Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, hat der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Trennungsunterhalt. Das heißt, bevor Partner A Unterhalt an den Ehepartner zahlt, muss der finanzielle Bedarf der Kinder gedeckt sein.
- Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle, die je nach Einkommen von Partner A und dem Alter der Kinder festlegt, wie viel zu zahlen ist. - Auswirkung auf Trennungsunterhalt:
Der Betrag für den Kindesunterhalt wird vom Einkommen von Partner A abgezogen, bevor der Trennungsunterhalt berechnet wird. Das reduziert den Unterhalt für Partner B.
Wohnvorteil bei gemeinsamer Immobilie
Wenn einer der Ehepartner weiterhin in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus lebt, zählt das als „Wohnvorteil“. Dieser Vorteil wird wie ein zusätzliches Einkommen behandelt. Das bedeutet:
- Wie wird der Wohnvorteil berechnet?
Der Wohnwert richtet sich nach der Miete, die ein Außenstehender für die Immobilie zahlen würde. Von diesem Wert werden laufende Kosten wie Kredite oder Instandhaltungsmaßnahmen abgezogen. - Auswirkung auf Trennungsunterhalt:
Der Wohnvorteil erhöht das Einkommen des Partners, der in der Immobilie bleibt. Das kann den Unterhalt für den anderen Partner reduzieren.
Eigenes Einkommen von Partner B
Wenn der unterhaltsberechtigte Partner eigenes Einkommen erzielt, wird dieses bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt. Das Prinzip lautet: Wer eigenes Geld verdient, benötigt weniger Unterstützung.
- Wann muss Partner B arbeiten?
In der Regel wird während des ersten Trennungsjahres nicht erwartet, dass Partner B sofort wieder arbeitet. Nach diesem Jahr kann jedoch eine Erwerbsobliegenheit bestehen, das heißt, Partner B muss sich um Arbeit bemühen. - Auswirkung auf Trennungsunterhalt:
Eigenes Einkommen von Partner B wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und kann diesen erheblich verringern. Hat Partner B beispielsweise einen Teilzeitjob, wird das erzielte Einkommen abgezogen.
Dauer der Ehe und Lebensstandard
Die Dauer der Ehe spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Unterhalts. Außerdem wird darauf geachtet, welchen Lebensstandard die Ehepartner während der Ehe hatten.
- Warum ist die Ehedauer wichtig?
Bei kurzen Ehen wird häufig davon ausgegangen, dass der wirtschaftlich schwächere Partner schneller eigenständig sein kann. Bei langen Ehen – insbesondere, wenn einer der Partner wegen der Ehe seinen Beruf aufgegeben hat – wird ein längerer Unterhalt gewährt. - Auswirkung auf Trennungsunterhalt:
Ziel des Trennungsunterhalts ist es, den bisherigen Lebensstandard während der Ehe aufrechtzuerhalten. Der Unterhaltsanspruch kann höher ausfallen, wenn die Ehe einen hohen Lebensstandard ermöglicht hat.
Besondere Umstände
Es gibt weitere Faktoren, die den Unterhalt beeinflussen können. Ist Partner B zum Beispiel gesundheitlich eingeschränkt und kann deshalb nicht arbeiten, wird das bei der Berechnung berücksichtigt. Der Unterhaltsanspruch kann dadurch höher ausfallen.
Hat der unterhaltspflichtige Partner ferner hohe ehebedingte Schulden, die nicht vermieden werden können (z. B. Kredite für ein gemeinsames Haus), wird das bereinigte Nettoeinkommen entsprechend angepasst.
Alles in allem – lassen Sie sich gerne von uns helfen!
Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Die obige Tabelle gibt nur eine grobe Orientierung und kann leider nicht alle Details berücksichtigen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie welchen zahlen müssen, Sie aber noch nicht das Formular ausfüllen möchten oder können, schreiben Sie uns zunächst über das untenstehende Kontaktformular an, und erhalten eine unverbindliche Orientierung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Hier können Sie auch Ihre Scheidung beantragen
Ist Ihre Frage, wie viel Unterhalt Sie von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin erhalten würden, der Grundstein für eine Scheidung, hilft Ihnen iurFRIEND auch dabei. Und das seit über 20 Jahren. Mittlerweile können Sie Ihre Informationen für die Einreichung der Scheidung online hinterlegen, wodurch Sie sich den Weg zum Anwaltsbüro sparen und jegliche Kommunikation nur noch per E-Mail oder Telefon/WhatsApp stattzufinden braucht.
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Gerne beantragen Sie noch heute auf der Seite scheidung.de, deren Kooperationskanzlei wir sind, Ihre Scheidung:
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Unser PDF-Formular ist dem Online-Antrag für die Scheidung gleichgestellt, Sie brauchen nur eines davon auszufüllen. Entweder geben Sie Ihre Angaben im Browser direkt ein und speichern das Dokument ab , oder speichern es erst auf Festplatte und füllen es dann auf dem PC aus.
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Per Post
Selbstverständlich können Sie Ihren Scheidungsantrag über den vorangegangenen Link auch herunterladen und ausdrucken. Nachdem Sie ihn dann handschriftlich ausgefüllt haben, scannen Sie ihn entweder ein oder senden ihn zusammen mit der Vollmacht (s. nächster Abschnitt) postalisch an:
iurFRIEND Kanzlei
RA Oliver Worms
Corneliusstraße 104
D-40215 Düsseldorf
per E-Mail: kontakt@iurfriend-kanzlei.de
per Fax: 0211 16 09 95 –31
Anwaltsübliche Vollmacht nicht vergessen und mitsenden
Das Unterzeichnen der anwaltsüblichen Vollmacht ist ein normaler, notwendiger Schritt, ohne den wir nicht für Sie tätig werden können. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Link zur digitalen Unterzeichnung zur Verfügung, oder Sie laden die Vollmacht direkt hier herunter:
- Scheidungsvollmacht von iurfriend-kanzlei.de herunterladen (neue Seite öffnet sich)
Kurze Ausfüllanleitung für die Vollmacht:
- Bei „in Sachen“ tragen Sie die Nachnamen von Ihnen und Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin ein, beispielsweise [Nachname]/[Nachname].
- Unter „wegen“ notieren Sie „Ehescheidung“.
- Unten unterschreiben Sie (allein). Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung darf nur eine Person die Vollmacht erteilen, da ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten kann.
Wrap up - so geht es ganz einfach zur Scheidung für Sie:
Entweder
A) Online-Formular für den Scheidungsantrag online ausfüllen und auf E-Mail mit digitaler Vollmacht warten
oder
B) Handschriftlich oder am PC vorausgefüllten Antrag per Post, E-Mail, Fax oder das Kontaktformular unter diesem Artikel schicken und die unterschriebene Scheidungsvollmacht mitsenden.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular unten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und bedanken uns schon jetzt für Ihr Vertrauen!
Die Anwältinnen und Anwälte der iurFRIEND Kanzlei
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