Taschengeldparagraph - was Sie wissen und beachten müssen!
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Was ist der Taschengeldparagraph?
Kinder unter sieben Jahren sind laut den §§ 104 f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschäftsunfähig. Sie können keine wirksamen Verträge abschließen. Das bedeutet, dass sie streng genommen selbst nicht einmal ein Eis kaufen dürfen – auch nicht mit Erlaubnis oder in Anwesenheit der Eltern.
Minderjährige Kinder zwischen sieben und 18 Jahren gelten nach § 106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie ohne Zustimmung ihrer Eltern keine Verträge abschließen dürfen. Dazu gehört auch der Kauf von Gegenständen.
Der Taschengeldparagraph bietet eine Ausnahme für diese Regelung. Es handelt sich dabei um § 110 BGB, der besagt, dass beschränkt geschäftsfähige Kinder auch ohne elterliche Erlaubnis Dinge kaufen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihnen dieses Geld zur freien Verfügung überlassen haben. In der Regel handelt es sich dabei also um Taschengeld.
Welchen Zweck hat Taschengeld?
Taschengeld ist ein Bestandteil der Erziehung und hat damit einen vorrangig pädagogischen Zweck. Es hilft Kindern und Jugendlichen dabei, einen selbstständigen Umgang mit Geld zu erlernen. Nicht sinnvoll ist es daher, das Taschengeld für die Kinder an Bedingungen zu knüpfen oder es als Belohnung bzw. eine Taschengeldkürzung als Strafe einzusetzen.
Aus pädagogischer Sicht sollten Eltern ihren Kindern nicht vorschreiben, wofür sie ihr Taschengeld ausgeben – auch dann nicht, wenn es sich ihrer Meinung nach um „Schrott“ handelt. Nur so können Kinder ihre eigenen Erfahrungen mit dem Geldausgeben machen und gegebenenfalls von schlechten Kaufentscheidungen lernen.
Das Taschengeld sollte außerdem dazu dienen, dass Kinder ihren individuellen Wünschen nachkommen können. Es ist also gerade für solche Dinge gedacht, die das Kind zwar nicht unbedingt braucht, aber haben möchte, z. B.:
Süßigkeiten
Zeitschriften
Spielsachen
Kinobesuch
Davon gibt es natürlich auch Ausnahmen. Kinder sollten sich nur solche Dinge von ihrem Taschengeld kaufen dürfen, die altersgerecht und jugendfrei sind. Sinnvoll ist deshalb etwa ein Verbot von Onlinekäufen.
Haben Kinder einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld?
Auch wenn der Begriff „Taschengeldparagraph“ es vermuten lässt: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Kindern einen Anspruch auf Taschengeld sichert. Eltern können also frei entscheiden, ob sie ihren Kindern Taschengeld geben und, wenn ja, wie oft und in welcher Höhe.
Wie viel Taschengeld ist für welches Alter angemessen?
Darüber trifft der Taschengeldparagraph keine Aussage. Aus diesem Grund ist die Höhe des Taschengelds insbesondere vom Einkommen der Eltern abhängig. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Alter des Kindes, da ältere Kinder höhere Bedürfnisse haben als jüngere.
Taschengeldtabelle 2022
Das Deutsche Jugendinstitut hat auf Grundlage der DJI-Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ im Jahr 2014 eine unverbindliche Taschengeldtabelle erstellt. Diese wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt im Jahr 2022. Es wird empfohlen, Kindern bereits ab vier Jahren zum ersten Mal eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Bis neun Jahre sollte das Taschengeld wöchentlich ausgezahlt werden, danach monatlich:
Alter des Kindes | Empfohlenes Taschengeld pro Woche |
Unter 6 Jahre | 0,50–1,00 Euro |
6 Jahre | 1,00–1,50 Euro |
7 Jahre | 1,50–2,00 Euro |
8 Jahre | 2,00–2,50 Euro |
9 Jahre | 2,50–3,00 Euro |
Alter des Kindes | Empfohlenes Taschengeld pro Monat |
10 Jahre | 16,00–18,50 Euro |
11 Jahre | 18,50–21,00 Euro |
12 Jahre | 21,00–23,50 Euro |
13 Jahre | 23,50–26,00 Euro |
14 Jahre | 26,00–31,00 Euro |
15 Jahre | 31,00–39,00 Euro |
16 Jahre | 39,00–47,00 Euro |
17 Jahre | 47,00–63,00 Euro |
ab 18 Jahren | 63,00–79,00 Euro |
Häufige Fragen und Antworten zum Taschengeldparagraph
Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld?
Nein, Kinder haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld. Es ist Eltern nicht vorgeschrieben, ihren Kindern Taschengeld zu gewähren. Aus diesem Grund gibt es auch keine festen Regeln, wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten. Ob sie ihren Kindern Taschengeld geben und wie viel, ist allein Entscheidung der Eltern.
Wie bestimmt man die Höhe des Taschengeldes?
Da es keine gesetzlichen Vorgaben für das Taschengeld gibt, hängt die Höhe vor allem vom Einkommen der Eltern ab. Auch das Alter der Kinder sollte ausschlaggebend sein, da Kinder mit zunehmendem Alter höhere Bedürfnisse haben.
Eine Richtlinie bietet z. B. die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts. Demnach sollten Kinder bereits mit vier Jahren das erste Mal eigenes Geld erhalten. Empfohlen wird außerdem, Kindern bis neun Jahren das Taschengeld wöchentlich auszuzahlen. Ältere Kinder können bereits besser vorausschauend planen und sollten ihr Taschengeld monatlich erhalten.
Muss Taschengeld zusätzlich zum Kindesunterhalt gezahlt werden?
Diese Frage beantwortet § 1610 BGB. Demnach ist in den Beträgen für den Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bereits ein Taschengeldanteil vom zahlenden Elternteil enthalten. Der Kindesunterhalt wird anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines minderjährigen Kindes berechnet. Neben dem Taschengeld sind im Übrigen auch Kosten für Ferien, Freizeit sowie musische und sportliche Interessen des Kindes durch den Kindesunterhalt gedeckt.
(TZE)
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