Über das BGB
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Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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06.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender„… Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, vgl. § 199 Abs. 1 BGB. Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten Die im Bank- und Kapitalmarktrecht …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Ulrich Kerner„… sich in § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 249 BGB: Ein Arbeitnehmer muss demnach Kosten ersetzen, die dem Arbeitgeber durch eine berechtigte Aufklärung eines konkreten Verdachts entstanden sind, vorausgesetzt …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Thomas Feil„… eines Phishing-Angriffs wurden, muss die Bank – also auch die Sparkasse – den Schaden ersetzen. Das ist im § 675u BGB geregelt. Die Sparkasse kann sich nur dann von der Haftung befreien …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Sonja Laaser„… . Diese Zusammenfassung bezieht sich auf den eingetragenen Idealverein nach § 21 BGB und den nicht eingetragenen Verein nach § 54 BGB. Der eingetragene Idealverein ist eine juristische Person und somit selbst …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels„… ://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/20_U_33_21_Urteil_20250404.html In § 22 VVG, der lediglich auf die Vorschriften über die Anfechtung im BGB verweist, ist zwar anders als für den Rücktritt in § 21 Abs. 1 …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… im Sinne des BGB liegt vor. 2. Meldepflicht (§ 965 BGB): § 965 Abs. 1 BGB: „Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, ist verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Verlierer …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwältin Jasmin Fuhr„… mit Verweis auf die AGO oder die Notwendigkeit langwieriger Berechnungen vertröstet, ist zu prüfen, ob diese Regelungen oder die Verfahrensdauer einer AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB standhalten …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt | Partner Johannes Goetz„… das konkret für euch? Vermittlungsverträge über Studienplätze sind Maklerverträge (§§ 652 ff. BGB). Honorar wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Vertrag mit der Uni zustande kommt. AGB-Klauseln …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Jörg Reich„… wird, die gegen Datenschutzrecht verstößt, kann dies eine Schadensersatzpflicht des Herstellers begründen – etwa nach § 823 oder sogar § 826 BGB. Erste Klagen mit dieser Begründung sind bereits anhängig. Nicht nur …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwältin & Notarin Anne Habermann LL.M.„… Haftungsansprüche prüfen wollte. Die Zahnärztin lehnte dies ab und verwies auf § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Patient die Kosten für die Kopie zu tragen habe. Die nationalen Gerichte gaben …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Martin Weidenauer„… unzulässiger Vereinbarungen (§ 134 BGB) Ein Vertrag oder eine Klausel, die gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Das gilt auch für Vergleiche, in denen ein Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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06.06.2025 Rechtsanwalt Arthur Wilms„… relevanten Beweismitteln. B. Zivilrechtliche Ansprüche Deliktische Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB): Geltendmachung gegenüber den Tätern und deren Mittelsleuten. Dritthaftung von Zahlungsdienstleistern …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt Raffaele Lucariello„… als Maklerverträge einzuordnen. Nach § 652 BGB wird eine Vergütung nur geschuldet, wenn tatsächlich ein Vertrag zwischen Bewerber:in und Universität zustande kommt . Ein bloßes Angebot oder eine Platz …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„… Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Zusätzliche Informationen: § 878 BGB: Regelt die Zustimmung des Verwalters bei Verfügungen über gemeinschaftliches Eigentum. Insolvenzordnung (InsO): Enthält …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer„… , in dem Sie von Fehler und Schaden erfuhren (§§ 195, 199 BGB). Läuft ein Gutachten- oder Schlichtungsverfahren, ruht („hemmt“) die Frist. Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag „ Beginn …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… . Die rechtlichen Angriffspunkte sind vielfältig: Betrug nach § 263 StGB : Wenn von Anfang an keine echte Handelsabsicht bestand. Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) : Gerade bei systematischem …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt Zeynel Kara„… ohne gültige Lizenz der deutschen Glücksspielaufsicht. Die Folge: Verträge zwischen Spielern und illegalen Anbietern sind nach ständiger Rechtsprechung sittenwidrig und damit nichtig (§ 134 BGB i.V.m …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt Lukas Kucklick„… freiwillig überlassen, daher ist das Fahrzeug nicht „abhandengekommen“ i. S. d. § 935 BGB. Ein gutgläubiger Erwerb durch den Käufer wäre hier also grundsätzlich möglich, wenn er beim Erwerb gutgläubig war …“ Weiterlesen
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05.06.2025 Rechtsanwalt Sebastian Koch„… die Geltendmachung von Aufwendungen aus betrügerischen Verfügungen ohne Nachweise nach § 675w BGB untersagen lassen will, LG Berlin 103 O 49/25. Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BR berichtet erneut …“ Weiterlesen