„Tausendschön“: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung von Kanzlei Greyhills erhalten?

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Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „tausendschön“ wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Greyhills im Auftrag der Frau Nicole Meßner abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass Frau Meßner in Düsseldorf ein Friseurgeschäft unter der Firma und Marke „tausendschön“ betreibe und in diesem Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheits- und Schönheitspflege anbiete. 

Die Bezeichnung „tausendschön“ hat sich Frau Meßner beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) markenrechtlich schützen lassen. Kürzlich sei man darauf aufmerksam geworden, dass unser Mandant im Internet unter einer ähnlichen Bezeichnung Dienstleistungen aus ähnlichen Tätigkeitsbereichen angeboten haben soll. Hierdurch verletze er die Markenrechte von Frau Meßner.

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Hiermit soll sich unser Mandant dazu verpflichten, künftig die Markenrechte von Frau Meßner nicht mehr zu verletzen und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen. 

Außerdem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 Euro von unserem Mandanten ersetzt verlangt. Diese Kosten seien Frau Meßner für den Ausspruch der Abmahnung entstanden.

Wie sollte reagiert werden?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterleiten. Dieser wird sodann die Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Handeln Sie in keinem Fall auf eigene Faust!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. 

Für eine kostenlose und völlig unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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