te Solar Sprint II und III: Insolvenzverwalter bestreitet Forderungen - Was haben Anleger zu beachten?

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In den Insolvenzverfahren der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG gehen unserer Kanzlei derzeit Tabellenauszüge zu, aus denen hervorgeht, dass der Insolvenzverwalter die vorab von ihm in das Anmeldeformular eingedruckten Forderungen in voller Höhe bestreitet. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Anleger, die Ihre Forderungen entsprechend der Vorlage des Insolvenzverwalters angemeldet haben, davon betroffen sind und ggfs. den Tabellenauszug schon erhalten haben.

Das sind beunruhigende Nachrichten für die Gläubiger dieser Gesellschaften. Denn das „Bestreiten“ einer Forderung bedeutet, dass die Forderung – sofern sie bestritten bleibt – bei der Endverteilung der Insolvenzmasse unberücksichtigt bleibt. Dementsprechend würden die Gläubiger der insolventen Gesellschaft leer ausgehen, wenn sich an dem Status der angemeldeten Forderungen nichts ändert.


Was sollten betroffene Anleger der te Solar Sprint II und der te Solar Sprint III jetzt tun?

Betroffene Anleger der te Solar Sprint II und der te Solar Sprint III sind jetzt an der Reihe, ihre Rechte in den Insolvenzverfahren weiter zu verfolgen. Unsere Kanzlei vertritt die Interessen vieler geschädigter UDI-Anleger. Für unsere Mandanten werden wir uns dafür einsetzen und geeignete Schritte unternehmen, dass die Forderungen zur Tabelle festgestellt werden und damit bei der Schlussverteilung berücksichtigt werden. Wir sind davon überzeugt, dass wir dieses Ziel für unsere Mandanten erreichen können und setzen uns dafür ein, die Feststellung nach Möglichkeit schon im außergerichtlichen Bereich durchzusetzen – um kostenaufwändige Schritte, wie z.B. Klageverfahren zu vermeiden.

Anleger, die sich mit der aktuellen Situation nicht zufrieden geben wollen, können sich gerne in einem ersten Schritt unserer Interessengemeinschaft anschließen.


Wohin kann ich mich als Anleger wenden?

Sollten Sie als Anleger von der Insolvenz der te Solar Sprint II, der te Solar Sprint III oder einer der anderen Gesellschaften der UDI-/te-Gruppe betroffen sein, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Oftmals fällt es zunehmend schwer, als Anleger den Überblick über die einzelnen Insolvenzverfahren zu behalten, zumal bei der UDI-Gruppe in der Vergangenheit immer weitere Insolvenzen dazu kamen. Gerne unterbreiten wir ein Angebot, welches die Vertretung in sämtlichen Insolvenzverfahren abdeckt, so dass wir alles Weitere veranlassen können.


Wie nehme ich Kontakt zur Kanzlei Dr. Greger & Collegen auf?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Anlegern der UDI-Gruppe an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um ihre Interessen zu bündeln und sich über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu halten – u.a. zum Thema Schadensersatz und Insolvenz.

Sofern auch Sie Kapital in eine der Gesellschaften der UDI-/te-Gruppe investiert haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse

UDI@dr-greger.de

für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Interessenten erhalten weiterführende Informationen.

Wir sind seit über 20 Jahren im Anlegerschutz ausschließlich für die Interessen unserer Mandanten tätig und verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht.



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