Tele München Fernseh GmbH + Co lässt „Die Unfassbaren 2“ von Waldorf Frommer schützen

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In der Medienbranche ist der gewerbliche Rechtsschutz unabdingbar. So halten Unternehmen der Medienbranche die Urheberrechte an Werken, ohne deren Zustimmung betroffene Werke weder verbreitet noch vervielfacht werden dürfen. Um sich vor Beeinträchtigungen zu schützen, suchen die Unternehmen Schutz bei Kanzleien wie der in München niedergelassenen Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und Ansprüche durchzusetzen. 

Besagter Kanzlei hat sich auch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft anvertraut, um gegen urheberrechtliche Verletzungen der Nutzungsrechte an „Die Unfassbaren 2“ mit Abmahnungen und Klagen vorzugehen. Die Verletzung liegt im Betrieb sogenannter Filesharing-Plattformen, da hier illegal urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet werden. Genauso liegt eine Verletzung im Nutzen des Filesharings. Mithin werden Betreiber wie Nutzer gleichsam als Störer qualifiziert. Folglich wird der Störer vom Waldorf Frommer abgemahnt.

Was bedeutet die Abmahnung zu „Die Unfassbaren 2“?

Mit der Abmahnung verfolgt Waldorf Frommer einerseits die Absicht, auf den überraschten Empfänger Druck auszuüben, andererseits, einen Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung durchzusetzen. Abmahnungen durch Waldorf Frommer beinhalten regelmäßig die Aufforderung, Schadenersatz in Höhe von mehreren Hunderten von Euro zu leisten, sowie eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, welcher die Bedeutung eines Zugeständnisses gleichkommt, weshalb die Abgabe einer solchen Erklärung auch als Unterwerfungserklärung bekannt ist. 

Es ist dringendst davon abzuraten, den Forderungen von Waldorf Frommer nachzukommen, da dies wie bereits erwähnt, als Eingeständnis der Vorwürfe zu werten sein könnte und gegen den Empfänger im weiteren Verlauf der Sachlageneruierung verwendet werden könnte.

Abmahnung durch Waldorf Frommer – warum ich? 

Waldorf Frommer ermittelt den Anschlussinhaber der IP-Adresse. Jedoch ist lediglich eine bloße Vermutung darin zu sehen, dass der Anschlussinhaber gleichbedeutend der Störer mithin der Verantwortliche für den Lizenzschaden ist. Es ist nicht auszuschließen, dass jeder andere Nutzer des Internetanschlusses das illegale Filesharing betrieben oder mindestens benutzt hat.

Daher kann in solchen Fällen regelmäßig der geforderte Schadenersatz gemindert werden. Sind die in der Abmahnung durch Waldorf Frommer aufgeführten Beweise der Urheberrechtsverletzung oder bezüglich des Störers unzureichend, so besteht sogar die Möglichkeit, keiner Schadenersatzforderung nachkommen zu müssen.

Welche Titel hat Waldorf Frommer derzeit abgemahnt

  • „Kingsman – The Golden Circle“
  • „Störche – Abenteuer im Anflug“
  • „Fist Fight“
  • „Boston“

Was ist zu tun?

Eine generelle Lösung für Abmahnfälle kann es nicht geben. Man sollte jedoch keinesfalls die Abmahnung ignorieren! Beachten Sie folgendes

  • Nicht voreilig zahlen
  • Nichts unterschreiben
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen
  • Rechtsanwalt konsultieren
  • Frist wahren

Wir bieten Ihnen im Falle einer empfangenen Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Anschließend analysieren unsere Anwälte Ihren Fall und Sie erhalten eine Einschätzung bezüglich Risiken, Kosten und weiteren Konsequenzen, die auf sie zukommen könnten. Wir sind für Ihr Anliegen auf unserer Homepage sowie telefonisch offen und hilfsbereit!


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