Telefonanruf mit Angebot zur Anschlussfinanzierung? Widerruf prüfen!

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Darlehensnehmer, welche vor vielen Jahren fremdfinanzierte Wohnungen erworben haben, wurden in jüngster Zeit mit einem Telefonanruf auf die Möglichkeit einer günstigen Anschlussfinanzierung aufmerksam gemacht. Hierzu sollten die Darlehensnehmer in das Büro eines Vermittlungsunternehmens kommen. Die Methode des ungefragten Telefonanrufs, des sogenannten „cold calls“, erinnert an Vertriebsmethoden bei Steuerspar-Immobilien, welche sich oft als Schrottimmobilien herausstellten.

Betroffene Darlehensnehmer sollten Vorsicht walten lassen. Zum einen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anruf nur der Aufhänger für die Vermittlung von diversen Finanzprodukten ist, die dann quasi nebenbei erfolgt. Zum anderen ist zu prüfen, wann überhaupt eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung in Betracht kommt oder sinnvoll ist. Vor Auslauf der Zinsbindung lässt sich grundsätzlich keine Umschuldung vornehmen. Etwas anderes gilt, wenn die Zinsbindung länger als zehn Jahre dauert und die Darlehensnehmer von ihrem Kündigungsrecht gemäß § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB Gebrauch machen. Eine Umschuldungsmöglichkeit kann sich auch bei einem wirksamen Widerruf ergeben, wenn die Widerrufsbelehrung – wie zwischen 2002 und 2010 sehr oft – fehlerhaft ist.

Insoweit Darlehensnehmer, denen eine Anschlussfinanzierung in Aussicht gestellt wurde, von der DKB Bank oder der GMAC RFC Bank finanziert wurden, empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Anschlussfinanzierung die Möglichkeit des Widerrufs zu prüfen. Bei diesen und zahlreichen weiteren Banken wurden bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gerichtlich festgestellt. Namentlich bezüglich der Widerrufsbelehrungen der DKB aus den Jahren 2004 bis 2007 (auch 2008 findet sich noch mitunter die gleiche fehlerhafte Widerrufsbelehrung) haben bereits zahlreiche Gerichte, darunter auch diverse Oberlandesgerichte und das Kammergericht – teils rechtskräftig – entschieden, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Auch bezüglich der GMAC-RFC Bank GmbH, zuletzt umfirmiert in Adaxio AMC GmbH, gibt es Gerichtsurteile, welche die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bestätigen. Damit ist ein Widerruf, der erhebliche finanzielle Vorteile im Rahmen einer Ablösung bzw. Umschuldung bietet, noch heute möglich.

Betroffene Darlehensnehmer sollten sich bei einer ungefragt angebotenen Anschlussfinanzierung zuvor rechtlich beraten lassen und die Möglichkeit eines Widerrufs überprüfen. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf voraussichtlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden kann.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff hat bereits zahlreiche Darlehensnehmer erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus dem Widerruf vertreten, sowohl außergerichtlich als auch, wenn erforderlich, in Gerichtsverfahren.



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